Pharmazeutische Zeitung online
Apothekenbetriebsordnung

Länder stützen Apotheker

29.11.2011  17:38 Uhr

Von Daniel Rücker / Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bleibt mit seiner Vorliebe zu Filialapotheken zweiter Klasse allein. Auch die Bundesländer halten nichts von der »Apotheke light«.

Die im Referentenentwurf geplanten vermeintlichen Erleichterungen für Filialapotheken finden außerhalb des BMG keine Unterstützer. Von der Idee, Filialapotheken mit Zweigapotheken gleichzustellen und Filialverbünden zu erlauben Rezepturen, Arzneimittelprüfungen und Notdienst nur noch in einer Betriebsstätte anzubieten, stößt auch bei den Bundesländern auf großen Widerstand. Nach Informationen der Landesapothekerkammern ist die ganz überwiegende Mehrheit der Bundesländer gegen die Einführung einer »Apotheke light«. Bei der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 23. November in Berlin berichteten die Kammervertreter der Bundesländer über zumindest in diesem Punkt sehr ähnlichen Gespräche in den sechzehn Landesgesundheitsministerien.

Da auch die Stellungnahmen der Apo­the­kerorganisationen in diese Richtung gingen, dürfte der Druck auf das Ministerium wachsen, diese Pläne zu überdenken. Die Bundesländer müssen der Novelle der Apothekenbetriebs­ordnung zustimmen. Wenn sich das Ministerium nicht bewegt, könnte das Votum negativ ausfallen. In der vergangenen Woche hatte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin dies bereits angedeutet: »Wir setzen nach wie vor auf die inhabergeführte Apotheke. Gerade für uns als Flächenland sind die Sonderregelungen für Filialapotheken nicht akzeptabel. Das hätte zur Konsequenz, dass nicht mehr alle Betriebsstätten ihren Gemeinwohlpflichten nachkommen können. Eine Basisversorgung muss in allen Apotheken gewährleistet sein. Wir hoffen deshalb, im Bundesrat gehört zu werden, damit am Ende für uns ein tragfähiges Ergebnis herauskommt.«

 

Die Vorschläge zur Qualitätssicherung aus dem BMG gehen dafür manchen Bundesländern nicht weit genug. Sie fordern, wie die ABDA in ihrer Stellungnahme, ein verbindliches Qualitätsmanagement für alle pharmazeutischen Tätigkeiten. Einige gehen sogar noch weiter und wollen dies an eine verpflichtende externe Qualitätssicherung knüpfen.

 

Anhörung bewegt wenig

 

Die Bundesländer dürften tatsächlich das Zünglein an der Waage werden. Bei der Anhörung der mehr als 30 Verbände am 28. November in Bonn sahen Teilnehmer der Veranstaltung nicht viel Bewegung beim Ministerium. Die fast einheitliche Kritik an den Passagen des Kabinettsentwurfes zu Filialapotheken schien die Ministerialen offenbar nicht zu beeindrucken. Und auch bei den anderen Punkten soll es nur wenige interpretierbare Reaktionen gegeben haben. Das Ministerium ließ sich nicht in die Karten sehen, ob und an welchen Stellen des Entwurfes es Änderungen vornehmen will.

 

Im nächsten Schritt wird sich vo-raussichtlich am 20. Dezember das Bundeskabinett mit der Apothekenbetriebsordnung befassen. Der daraus resultierende Kabinettsentwurf geht dann in den Bundesrat sich noch der Bundesrat, erst in den Gesundheitsausschuss und anschließend ins Plenum. Dafür ist der 10. Februar vorgesehen. Sollten sich BMG und Bundesrat einigen, könnte die Verordnung zum 1. April in Kraft treten. /

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