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Contergan

50 Jahre Marktrücknahme

Datum 29.11.2011  16:20 Uhr

Von Daniela Biermann / Am 27. November 1961 nahm Grünenthal das Schlafmittel Contergan vom Markt. Es war rezeptfrei erhältlich und wegen seiner scheinbar guten Verträglichkeit oft Schwangeren empfohlen wurde – mit katastrophalen Folgen. Weltweit kamen 10 000 Kinder mit Missbildungen zur Welt.

Von rund 5000 Opfern in Deutschland leben noch 2700. Der Streit zwischen Grünenthal und dem Bundesverband der Contergan-Geschädigten hält an. Es geht um Schadensersatz und Verantwortung. Nach Ansicht der Opfer hat Grünenthal zu spät mit der Marktrücknahme reagiert. Bereits 1959 hat es, wie Grünenthal selbst auf seiner Homepage schreibt, erste Meldungen gegeben, dass der Wirkstoff Thalidomid zu Nervenschäden führt, allerdings vor allem bei älteren Patienten in Form von Polyneuritis. »Grünenthal hat nicht angemessen und rechtzeitig reagiert«, nennt Hans-Helmut Günter, einer der drei Staatsanwälte des Contergan-Prozesses 1968, den Kern der Anklage. Spätestens im Frühjahr 1961 hätte das Mittel vom Markt verschwinden müssen. Renommierte Neurologen und selbst Firmenangehörige hätten zu der Zeit keinen Zweifel daran gehabt, dass Contergan giftig sei. Im Mai 1961 stellte Grünenthal einen Antrag, um das bis dahin freiverkäufliche Mittel unter die Verschreibungspflicht zu stellen.

Einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg von Fehlbildungen bei Ungeborenen und Thalidomid machte aber wohl erst der Kinderarzt Dr. Widukind Lenz am 16. November 1961 öffentlich. Nach Darstellung von Grünenthal äußerte kurz darauf auch ein australischer Arzt diesen Verdacht. Der öffentliche Druck wuchs, sodass Grünenthal Contergan am 27. November vom Markt nahm. Erst im Folgejahr ist laut Firma der teratogene Effekt erstmals an einer bestimmten Kaninchenrasse nachgewiesen worden. In der Konsequenz des tragischen Skandals verschärfte die Regierung das am 1. August 1961 eingeführte Arzneimittelgesetz – allerdings erst nach 17 Jahren. Seit dem 1.1.1978 reicht es nicht mehr, wenn ein Hersteller ein neues Arzneimittel formal registriert. Er muss Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Medikaments nachweisen.

 

Seit Juni 2007 ist Thalidomid wieder in Deutschland zugelassen – allerdings unter sehr strengen Auflagen, die unter anderem ein sogenanntes T-Rezept erfordern. Indikation ist das Multiple Myelom, eine Krebserkrankung des Knochenmarks. Hersteller ist das US-Unternehmen Celgene, zu dem Grünenthal nach eigener Aussage keine geschäftliche Verbindung hat, ebenso wenig wie zu anderen Firmen, die Thalidomid vertreiben. So wird es zum Beispiel in Lateinamerika gegen Lepra eingesetzt. Da die Auflagen dort nicht immer beachtet werden und Frauen im gebärfähigen Alter an das Arzneimittel gelangen, treten auch heute noch Missbildungen bei Kindern auf. /

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