Pharmazeutische Zeitung online
Beipackzettel

Hotline für Blinde

24.11.2009  17:34 Uhr

Von Sven Siebenand / Bezeichnung und Stärke eines Arzneimittels können Blinde dank Braille-Schrift häufig auf der Verpackung lesen. Der Beipackzettel ist jedoch nicht mit Blindenschrift versehen. In Österreich soll nach einem erfolgreichen Pilotprojekt nun bundesweit eine von Apothekern betreute Arzneimittel-Hotline für Blinde eingerichtet werden. Auch in Deutschland gibt es Pläne, die Informationen verfügbar zu machen.

Menschen mit starken Sehbeeinträchtigungen können die Beipacktexte der Medikamente nicht lesen. Laut einer EU-Richtlinie seien die Hersteller verpflichtet, nicht nur die Verpackungen der Arzneimittel mit Braille-Schrift zu versehen, sondern auch die Gebrauchsinformationen in Formaten, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind, verfügbar zu machen, so Gerhard Höllerer, Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV). Er nimmt damit Bezug auf die EU-Richtlinie 2001/83/EG zur Erreichung hoher Standards bei der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Humanarzneimitteln. Diese wurde im Jahr 2004 durch den Artikel 56a dahingehend erweitert, dass die Bezeichnung des Arzneimittels auf der Verpackung auch in Braille-Schrift angegeben werden muss. Zudem soll der Zulassungsinhaber dafür sorgen, dass die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind. Relativ schnell ist es in vielen Fällen gelungen, die Bezeichnungen von Medikamenten mit Angabe der Stärke auf den äußeren Verpackungen in Blindenschrift aufzudrucken. Die bisherigen Bemühungen, die Zugänglichkeit der Gebrauchsinformationen zu ermöglichen, scheiterten jedoch bisher.

 

Erfolgreiches Pilotprojekt in Tirol

 

Die österreichischen Apotheker haben sich auf Intervention der Behindertenanwaltschaft dieses Themas angenommen und eine Lösung gefunden: eine gebührenfreie Arzneimittel-Hotline für Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die von Apothekern betreut wird. Dadurch ist sichergestellt, dass eine qualitativ hochwertige Beratung ausschließlich von ausgebildeten Pharmazeuten durchgeführt wird. Von November 2007 bis Mai 2008 lief ein Pilotprojekt in Tirol. Die gebührenfreie Hotline-Nummer (0800) 20 42 00, die auch heute noch freigeschaltet ist, wurde von der Telekom Austria zur Verfügung gestellt. Montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags zwischen 8 und 12 Uhr war unter der Hotline-Nummer immer ein Apotheker erreichbar. Der Österreichische Rundfunk ORF hatte kostenlos Rundfunkspots zur Verfügung gestellt, um die Hotline-Nummer bekannt zu machen. Zudem hatte die Landesgruppe Tirol des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Karten an seine Mitglieder mit der Nummer der Hotline in Braille-Schrift versendet.

»Das mobile Hotline-Telefon wurde wöchentlich unter den teilnehmenden Apotheken weitergereicht«, informiert Dr. Martin Hochstöger, Präsident der Tiroler Apothekerkammer, gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Der Bedarf für diese Hotline sei absolut gegeben. Insgesamt wurde die Hotline während des Beobachtungszeitraums in 110 Fällen kontaktiert. Obwohl die Hotline vorerst als Pilotprojekt in Tirol angedacht war, nahmen auch Personen aus anderen Bundesländern diese Informationsquelle in Anspruch. Die meisten Anfragen betrafen die Themen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Weitere Schwerpunktthemen waren die Dauer der Einnahme und die OTC-Zusatztherapie. »In den Telefonaten halten wir uns vor allem an die Angaben aus der Gebrauchsinformation, jedoch bringen wir zusätzlich unsere pharmazeutische Kompetenz mit ein«, sagt Hochstöger. Von den sehbehinderten Menschen habe es sehr positive Rückmeldungen gegeben. »Natürlich wird diesen auch in der Apotheke vor Ort weitergeholfen, unsere Erfahrung ist jedoch, dass die Mobilität aufgrund der Sehbehinderung eingeschränkt ist«, so Hochstöger. Das ­Projekt sei für viele daher eine »Riesen-­Erleichterung«.

 

Österreichweite Ausdehnung

 

»Durch dieses Pilotprojekt konnte die Notwendigkeit einer solchen Hotline für Blinde und Sehbehinderte eindeutig dargestellt werden. Jetzt müssen die politischen Verantwortlichen die Rahmenbedingungen für eine solche Einrichtung schaffen. Wir Apotheker werden, wie in vielen anderen Bereichen der Dienstleistung, unseren Beitrag dazu leisten«, sagt Holzstöger. Nach der Evaluierung des Pilotprojektes hat die Apothekerschaft Kontakt zu den österreichischen Bundesministerien für Gesundheit beziehungsweise Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgenommen. Ziel: Eine österreichweite Installierung der Arzneimittel-Hotline. Hochstöger ist sehr erfreut, dass sich die Regierung dieser Initiative nun annimmt. Noch seien nicht alle Fragen geklärt, etwa die Finanzierung und die bundesweite Organisation. »Wenn die Hotline-Nummer in ganz Österreich publik gemacht wird, kann zweifelsohne nicht mehr ein Mobiltelefon unter den Apotheken weitergegeben werden«, so Hochstöger. Vielmehr müsse dann zum Beispiel ein mit Apothekern besetztes Callcenter fest etabliert werden.

 

Auch der ÖBSV setzt sich für eine landesweite Etablierung der Hotline ein. Diese langjährige Forderung wurde erst kürzlich im parlamentarischen Gesundheitsausschuss von allen Parteien einstimmig beschlossen. »Wir hoffen, dass wir die Arzneimittel-Hotline noch heuer gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium umsetzen können«, kündigt ÖBSV-Präsident Höllerer in einer Pressemitteilung an. Schon in den nächsten Wochen will der Verband gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium an einer möglichst raschen österreichweiten Umsetzung der Arzneimittel-­Hotline arbeiten.

 

Umsetzung in Deutschland geplant

 

Die Zahl der sehbehinderten oder erblindeten Menschen wird zukünftig vermutlich noch steigen. Ein Grund dafür ist die hohe Anzahl Typ-2-Diabetiker, von denen viele irgendwann auch Langzeitschäden an den Augen davontragen. Ein Grund mehr, wa-rum Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer, ein solches Projekt gut und wichtig findet. »Erste Kontakte für ein ähnliches Vorhaben in Deutschland sind bereits aufgenommen worden«, sagte Fink gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Bei der Roten Liste arbeitet man daran, die ­Gebrauchsinformationen für blinde und sehbehinderte Patienten auf einer barrierefreien Website zur Verfügung zu stellen. Was genau in Vorbereitung ist, erklärt Dr. Bernd Jung von der Roten Liste gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Demnach sei eine Umsetzung geplant, wie sie in Schweden bereits realisiert wurde. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Beipackzettel deutlich vergrößert darstellbar ist. »Sehbehinderte Menschen können sich die Gebrauchsinformation dann auch vergrößert ausdrucken«, so Jung. Zudem soll es möglich sein, dass sich blinde Menschen die Dateien vorlesen lassen. Jung nennt in diesem Zusammenhang auch das Schlagwort DAISY – Digital Accessible Information System. Das ist der Name eines weltweiten Standards für navigierbare, zugängliche Multimedia-Dokumente. Zum Beispiel Blindenbüchereien nutzen diese Technologie für die neue digitale Hörbuchgeneration. Vorstellbar ist auch, dass ­DAISY bei der Navigation im Beipackzettel behilflich ist.

 

Jung baut nicht nur auf die Zusammenarbeit mit den pharmazeutischen Herstellern, die ihre Gebrauchsinformationen zur Verfügung stellen müssen, sondern auch auf die Apotheker. Die Idee sei, dass Apotheken alten und/oder sehbehinderten Menschen ohne Internetzugang diesen Service zur Verfügung stellen und zum Beispiel beim Ausdrucken eines vergrößerten Beipackzettels oder Teilen daraus behilflich sind. Jung rechnet damit, dass das Internetportal bereits Mitte nächsten Jahres an den Start gehen wird. Neben PR-Maßnahmen soll die Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) dazu beitragen, dieses ­Angebot bekannt zu machen. / 

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