Pharmazeutische Zeitung online
Korruption im Gesundheitswesen

Eindeutige Regeln für Kooperationen

18.11.2015  09:36 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Bundesregierung will Korruption im Gesundheitswesen eindämmen. Kritiker sehen mit dem geplanten Gesetz allerdings sinnvolle Kooperationen in Gefahr. Diese Befürchtungen können Teile der Koalition offenbar nachvollziehen, wie vergangene Woche bei einer Debatte im Bundestag deutlich wurde.

Wenn das mal kein schlechtes Omen war: Ausgerechnet am Freitag den 13. stand das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags. Das Thema war für die Abgeordneten nicht neu, denn bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten sie sich damit befasst. Damals hatte die schwarz-gelbe Vorgängerregierung einen umstrittenen Gesetzentwurf präsentiert, der letztlich mit Ach und Krach gescheitert war. Das soll sich im zweiten Anlauf nach Möglichkeit nicht wiederholen.

Gemeinsames Interesse

 

Immerhin lobten in der vergangenen Woche unisono alle Parteien grundsätzlich den Vorstoß, Korruption im Gesundheitswesen künftig unter Strafe zu stellen. Bestechung und Bestechlichkeit sollen nach den Plänen der Regierung mit Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Im Bundestag warb Christian Lange (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, um Zustimmung zu dem Gesetz. Korruption beeinträchtige den Wettbewerb im Gesundheitswesen und gefährde das Vertrauen der Patienten in heilberufliche Entscheidungen. Der Gesetzentwurf der Regierung schütze damit nicht zuletzt auch den »ganz überwiegenden Teil der ehrlichen Heilberufsangehörigen«.

 

Die Befürchtungen vieler Kritiker, die Novelle könne auch sinnvolle Formen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen unter Korruptionsverdacht stellen, hält Lange für unbegründet. Schließlich habe die Regierung eindeutig klargestellt, »dass das, was berufs- und sozialrechtlich zulässig ist, auch in Zukunft straflos bleiben wird«, sagte er. Damit sei es gelungen, »das strafwürdige Verhalten klar zu umgrenzen«.

 

Ganz so eindeutig ist die Sache aus Sicht von CDU-Gesundheitsexperte Dietrich Monstadt allerdings nicht. »Vor allem Leistungserbringer, die zumeist keinen juristischen Hintergrund haben, können durch einfaches Lesen nicht zweifelsfrei verstehen, was sie dürfen und was nicht«, gab er zu bedenken. In nicht wenigen Fällen könnte das wiederum dazu führen, dass Heilberufler gewollte Kooperationen gar nicht erst aufnehmen. »Das kann nicht in unserem Interesse sein«, so Monstadt.

 

Der Unions-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak (CDU) verwies in diesem Kontext auf das verfassungsrechtlich verankerte Bestimmtheitsgebot, demzufolge der Gesetzgeber strafbares Verhalten stets eindeutig regeln muss. So müsse man aufpassen, dass die durchaus unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern »nicht zu einer unterschiedlichen Strafbarkeit führen«, so Luczak. »Das müssen wir uns im Gesetzgebungsverfahren noch genau anschauen.«

 

Auch Maria Klein-Schmeink von den Grünen kann sich vorstellen, dass der Bundestag das Gesetz noch einmal nachschärfen muss. Sie verwies dabei unter anderem auf einen Vorstoß des Deutschen Anwaltsvereins. Demnach sollten die Beteiligten vor einer Zusammenarbeit im Zweifel eine Genehmigung der zuständigen Sozialrechtsträger einholen. »Diesen Vorschlag sollte man unter Umständen berücksichtigen«, so Klein-Schmeink.

 

Gesundheit in Gefahr

 

Nach Meinung der Linkspartei nimmt der Gesetzentwurf zu wenig Rücksicht auf die eigentlichen Belange der Patienten. Linken-Arzneimittelexpertin Kathrin Vogler sprach vor diesem Hintergrund eine Forderung der Bundesländer an. Diese hatten darauf gedrängt, auch Fälle, in denen die Gesundheit eines Menschen durch Korruption in erhebliche Gefahr gerät, als besonders schwer zu definieren. »Diesen sehr guten Vorschlag hat die Bundesregierung abgelehnt und das kann ich, ehrlich gesagt, überhaupt nicht nachvollziehen«, so Vogler. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Korruption

Mehr von Avoxa