Pharmazeutische Zeitung online
Steuertipp

Freigrenze für die Weihnachtsfeier

22.11.2011  12:17 Uhr

Von Carmen Brünig / Jetzt ist wieder die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern. Liegen die Kosten für die Betriebsveranstaltung pro Kopf einschließlich Umsatzsteuer nicht über 110 Euro, sind die Zuwendungen an den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei ist allerdings einiges zu beachten.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Betriebsveranstaltung gesellschaftlichen Charakter hat und – das ist entscheidend – allen Betriebsangehörigen offensteht. Als üblich gelten zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung kommt es nicht an. Veranstaltet der Arbeitgeber mehr als zwei Betriebsfeiern im Jahr, führt die dritte und jede weitere Veranstaltung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

 

Theaterbesuch ist keine Betriebsveranstaltung

 

Der Arbeitgeber kann wählen, welche der Veranstaltungen lohnsteuerpflichtig sein sollen. Es ist dann die Feier mit den geringsten Aufwendungen pro Arbeitnehmer zu wählen. Für diese Veranstaltung gibt es dennoch einen steuerlichen Vorteil. Die Lohnsteuer kann mit 25 Prozent pauschaliert werden. Dann bleibt die Veranstaltung auch sozialversicherungsfrei. Wird nur eine kulturelle oder sportliche Veranstaltung besucht ohne ein weiteres Programm, liegt keine Betriebsveranstaltung vor.

Bei der Berechnung, ob die Freigrenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer und Veranstaltung überschritten ist, sind auch die Aufwendungen für Ehe- und Lebenspartner, die an der Veranstaltung teilnehmen, dem Arbeitnehmer zuzurechnen.

 

Wird die Freigrenze überschritten, sind die gesamten Kosten pro Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann aber die Lohnsteuer pauschal in Höhe von 25 Prozent abführen. Wenn dies erfolgt, sind die Beträge sozialversicherungsfrei.

 

Eigenanteil der Arbeitnehmer ist möglich

 

Wenn sich abzeichnet, dass die Kosten der Veranstaltung die Freigrenze überschreiten, kann vorher ein Eigenanteil der Arbeitnehmer vereinbart werden. Dessen Höhe muss dann noch nicht feststehen. Eine andere Möglichkeit ist ein zweckgebundener Zuschuss des Arbeitgebers für eine Gemeinschaftskasse der Arbeitnehmer. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa