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Steuern

Erster Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb

17.11.2009  16:17 Uhr

Von Oliver Schmitz / Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde am 26. Oktober geschlossen. Auf dessen Grundlage hat das Bundeskabinett bereits die ersten steuerlichen Änderungen in einem Gesetzentwurf formuliert. Er soll das Wirtschaftswachstum beschleunigen.

Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) soll möglichst schnell das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, damit dessen Regelungen zum 1. Januar 2010 in Kraft treten können.

 

Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Entlastungen für Unternehmen vor. Aber nur einige wirken sich für Apotheken aus. So wird die Gewerbesteuerbelastung bei Apotheken, die sich in Mieträumen befinden, dadurch abgesenkt, dass die Mieten dem Gewinn im Ergebnis nur zu 12,5 Prozent hinzugerechnet werden. Bisher gilt ein Prozentsatz von 16,25.

 

Wahlrecht beim Abschreiben

 

Bessere Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich für alle Apotheken bei den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern. Der Gesetzgeber will dem Unternehmer ein Wahlrecht einräumen, ob er Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 410 Euro netto als Betriebsausgabe abziehen möchte. Alternativ kann er die Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150 bis 1000 Euro netto in einen Sammelposten einstellen, in welchem die Wirtschaftsgüter dann über fünf Jahre abzuschreiben sind.

 

Weitere Erleichterungen betreffen Kapitalgesellschaften in Bezug auf die Verlustnutzung bei Unternehmensübernahmen, Unternehmen mit Fremdkapitalzinsen im Millionenbereich (Erhöhung der Zinsschranke auf dauerhaft drei Millionen Euro) und Beherbergungsunternehmen, bei denen der Umsatzsteuersatz auf sieben Prozent abgesenkt wird. Die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform sieht für die Unternehmensnachfolge eine überwiegende Verschonung von betrieblichem Vermögen vor. Allerdings ist die Verschonung an strenge Voraussetzungen geknüpft, welche der Übernehmer beachten muss.

 

Neben einer Behaltensfrist von sieben Jahren (Verschonung zu 85 Prozent) beziehungsweise zehn Jahren (Verschonung zu 100 Prozent), muss ein Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten während der Behaltensfrist die bisherige Lohnsumme auch auf einem bestimmten Niveau halten.

 

Das WachstumsbeschleunigungsG mildert diese strengen Vorgaben ab. Die Behaltensfristen werden auf fünf beziehungsweise sieben Jahre herabgesetzt. Auch die erforderlichen Lohnsummen werden abgesenkt. Zudem greift die Lohnsummenklausel nur noch ab einer Beschäftigtenzahl von mehr als 20. Soweit möglich, sollten daher unentgeltliche Betriebsübertragungen erst mit Wirkung zum 1. Januar 2010 vorgenommen werden.

 

Auch für Privatpersonen sind erhebliche Steuersenkungen vorgesehen. Die größte Entlastungswirkung dürfte die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro beziehungsweise des Kinderfreibetrags auf 7008 Euro pro Kind entfalten. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen die Steuersätze für Geschwister und Neffen und Nichten auf 15 bis 43 Prozent (aktuell 30 bis 50 Prozent) gesenkt werden.

 

Die weiteren Pläne der Bundesregierung beschreibt der Koalitionsvertrag. Von 2011 an soll der progressive Steuertarif zu einem Stufentarif umgebaut werden. Wann die weiteren Maßnahmen in Kraft treten, haben die Koalitionsparteien noch nicht festgelegt.

 

Was sich sonst noch ändert

 

Hier sind im Wesentlichen zu nennen die Wiedereinführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten, die Überarbeitung des Steuerabzugs von Aufwendungen für Kinder und Haushalt, die Neuordnung der Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten, die Einführung einer Pauschalierung für den Abzug von Kosten des Pflegeheims, die verstärkte Typisierung und Pauschalierung beim Abzug von außergewöhnlichen Belastungen, die Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung auf wesentliche und aufwändige Fälle, die Ermöglichung der elektronischen Rechnungsstellung auf unbürokratische Weise, die Entbürokratisierung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vereinfachung der Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern. /

Diplom-Finanzwirt Oliver Schmitz ist Steuerberater und Rechtsanwalt. Er arbeitet in der Steuerabteilung der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hildesheimer Straße 271, 30519 Hannover, Telefon 0511 83390-0, www.treuhand-hannover.de.

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