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Gesundheitsfonds

Rückzahlung für die AOK

11.11.2015  10:00 Uhr

Von Ev Tebroke / Die AOK Rheinland erhält für das Jahr 2013 rund 70 Millionen Euro Nachzahlungen aus dem Gesundheitsfonds. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Damit setzte sich die Kasse gegen Forderungen des Bundesversicherungsamts (BVA) durch, das den Fonds verwaltet.

Die Behörde hatte die Finanzzuweisungen aus dem Fonds aufgrund gesetzlicher Neuregelungen im Jahr 2014 rückwirkend für das 2013 gekürzt. Laut Urteil darf das BVA bereits festgelegte Zuweisungen an eine Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds aber nicht rückwirkend ändern.

 

Dem Gerichtsentscheid zufolge fehlt für ein solches Vorgehen eine rechtliche Ermächtigungsgrundlage. Zudem betont das LSG den Vertrauensschutz für Krankenkassen bei der Finanzplanung.

 

Das BVA sammelt die Einnahmen der Krankenkassen im Gesundheitsfonds und verteilt die Gelder nach einem festen Schlüssel, der unter anderem das Alter und das Erkrankungsrisiko der Versicherten berücksichtigt, wieder an die Kassen. Aus Sicht der Behörde stand der AOK Rheinland nach einer Neuberechnung für das Jahr 2013 weniger Geld zu als der Kasse ursprünglich im Jahr 2012 per Bescheid mitgeteilt worden war. Grund war die 2014 mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführte Zuweisungsbegrenzung für Auslandsversicherte. Die AOK Rheinland ist von der Neuregelung besonders betroffen, da viele ihrer Versicherten im Ausland leben.

 

Nach Einschätzung der Kasse ist davon auszugehen, dass das Urteil auch für 2014 greift. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache ist eine Revision vor dem Bundesozialgericht möglich. /

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