Thüringer Apothekerverband |
09.11.2015 15:12 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Kontaktaufnahme und Unterstützung der zuständigen Landesbehörden in Thüringen
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
derzeit keine Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
nein
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
./.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Es gibt in Thüringen derzeit keinen Vertrag, individuelle Klärung mit den zuständigen 23 Sozialämtern in Thüringen bzw. über uns.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Ja, zum Teil keine Kostenübernahme für apothekenpflichtige Arzneimittel bei Erwachsenen
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Verordnung auf Muster 16, Einlösung in Apotheke Vorort, ggf. Rücksprache mit uns oder dem zuständigem Sozialamt. Die Abrechnung erfolgt über die Rechenzentren.
Zum großen Teil fällt keine Zuzahlung, aber in einigen Regionen gilt: Zuzahlung ja/nein wie gekreuzt. Mehrkosten über dem Festbetrag werden generell nicht übernommen.
Die Sozialämter verweisen auf die Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wonach nur Arzneimittel bei akuten Erkrankungen und Schmerzuständen übernommen werden.
Hochpreisige Arzneimittel raten wir, vorher beim Sozialamt genehmigen zu lassen.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
In Thüringen gibt es keine spezielle Regelung, jeder Apotheker kann bei Rezeptvorlage versorgen.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Keine Kenntnis
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Keine Kenntnis
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Derzeit erfolgt eine Abfrage bei allen zuständigen Sozial- und Jugendämtern Thüringens, zwecks Information unserer Mitglieder in Form einer Übersicht/Arbeitshilfe.