Apothekerverein Schleswig-Holstein |
09.11.2015 15:12 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Der AVSH ist direkter Gesprächspartner des Sozialministeriums Schleswig-Holstein und dort eingerichteten Runden Tischs. Insbesondere Apothekeninhaberinnen und -inhaber im Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen engagieren sich auch direkt vor Ort in diesen Einrichtungen.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Wir unterstützen als Mitglied die Organisation „Apotheker ohne Grenzen“. Eine direkte Zusammenarbeit zum aktuellen Thema erfolgt nicht.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Direkte Ansprechpartner sind: Herr Dr. Froese, Vorsitzender, Herr von Wieding, stellv. GF
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Der Aufwand ist relativ hoch durch Teilnahme an Sitzungen, Verhandlungen und direktes Engagement vor Ort.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Mit dem Land konnte vereinbart werden, dass durch dieses die Verordnungen für Flüchtlinge, die sich in den Erstaufnahmeeinrichtungen befinden, erstattet werden. Für die bereits registrierten Flüchtlinge in der Betreuung der Sozialämter der kommunalen Gebietskörperschaften gibt es kein einheitliches Verfahren, weshalb wir Vorab-Genehmigung empfehlen. Letzteres ist aber nicht praktikabel, weshalb wir hier immer wieder auf eine einheitliche unbürokratische Lösung treffen, wie wir sie mit einigen Kommunen (z. B. Lübeck) praktizieren. Dem steht ein extrem bürokratisches Verhalten anderer gegenüber (z. B. Kiel). Ab 1. Januar 2016 kommt die EGK, allerdings nicht mit einem einheitlichen Kostenträger wie in Hamburg, sondern mit kreisweise zugeordneten Krankenkassen, z. B. DAK für Kiel und AOK für Kreis Rendsburg. Daraus ergäbe sich die Geltung unterschiedlicher Verträge. Hier werden wir auf eine einheitliche Handhabung drängen.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Wegen des unterschiedlichen Verhaltens der kommunalen Sozialämter befürchten wir auch möglich Retaxationen, z. B. wenn wegen Dringlichkeit ohne Genehmigung versorgt wird. Ob sich aus der Vielzahl von Kostenträgern für die EGK ab 2016 auch Probleme mit Rabattverträgen ergeben, muss geklärt werden.
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
Muster 16 mit entsprechenden Kostenträgeraufdrucken
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
Grundsätzlich befreit.
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Hängt vom Verhalten der jeweiligen Kostenträger ab. Nur Lübeck hat uns zugesagt, alle ärztlichen Verordnungen zu bezahlen. Deshalb raten wir zur Vorab-Genehmigung.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken in der Nähe kümmern sich auf eigene Initiative in unterschiedlicher Art und Weise vor Ort.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Siehe Antwort zu 8. Eine namentliche Dokumentation darüber gibt es nicht.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Siehe Antwort der Apothekerkammer Schleswig-Holstein.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Wir haben unsere Mitglieder bisher nur zu Fragen der Versorgung und Abrechnung per Rundschreiben informiert.