Landesapothekerverband Niedersachsen |
09.11.2015 15:12 Uhr |
Der Landesapothekerverband Niedersachsen e. V. (LAV) ist aktuell nicht in die Flüchtlingshilfe in Niedersachsen eingebunden. Des Weiteren liegen der LAV-Geschäftsstelle keine Informationen vor, ob niedersächsische Apotheker in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Seit Anfang des Jahres versucht der LAV mit dem Land Niedersachsen vertragliche Regelungen zu vereinbaren.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Aktuell findet keine Zusammenarbeit seitens des LAV mit anderen Organisationen statt.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Der LAV hat keine Personen für die Flüchtlingshilfe abgestellt.
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
s.o.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Aktuell gibt es keine vertraglichen Regelungen mit den für Flüchtlinge zuständigen Stellen.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Mangels vertraglicher Regelungen können Unsicherheiten in den Apotheken entstehen, ob und in welchem Umfang die vom Arzt verordneten Arznei- oder Hilfsmittel von dem auf dem Rezept angegebenen Kostenträger bezahlt werden. Vereinzelt sind uns Retax-Fälle bekannt von anerkannten Asylbewerbern.
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
Es gibt keine besonderen Rezeptvor- oder aufdrucke.
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
Asylbewerber nach § 2 AsylbLG tragen Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze.
Asylbewerber nach § 1 AsylbLG sind unseres Wissens nach von der Zuzahlung befreit. Unserer Erfahrung nach wird die Leistung von Zuzahlungen aktuell von den Kostenträgern unterschiedlich gehandhabt.
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Darüber hat die LAV-Geschäftsstelle keine Erfahrungswerte.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
Unserer Kenntnis nach findet die Versorgung im Rahmen des normalen Apothekenbetriebes in den Apotheken vor Ort statt. Gleiches gilt für die Notdienstversorgung.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Darüber liegen der LAV-Geschäftsstelle aktuell keine Informationen vor.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Darüber sind dem LAV mehrere Fälle bekannt, u. a. in den Regionen Lüneburger Heide und Ostfriesland.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
- Nein.