Hessischer Apothekerverband |
09.11.2015 15:12 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Apotheken sind nicht in besonderem Maße in die „Flüchtlingshilfe“ eingebunden. Soweit Rezepte vorgelegt werden, werden diese beliefert.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Wir, der HAV, befinden uns gesprächsweise mit der Hessischen Erstaufnahme Einrichtung - HEAE, einer Einrichtung des Regierungspräsidiums Gießen, in Kontakt um gelegentlich auftretende Rückfragen zu klären.
Wir, der HAV, befinden uns im Gespräch mit dem HSM, Hess. Sozialministerium. Das HSM beabsichtigt einen Impfplan für die Flüchtlinge in der HEAE zu erarbeiten. Die Apotheken werden in die logistische Abwicklung bei der zur Verfügungstellung der Impfstoffe einbezogen. Wir klären die Abrechnung der Impfstoffe mit dem HSM.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Nein
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Es gibt sicher temporär Gesprächsbedarf, der Aufwand lässt sich nicht beziffern.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Die Rezepte mit dem Kostenträgervermerk HEAE können ganz normal über die Apothekenrechenzentren abgerechnet werden. Für die Preisberechnung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit Asylbewerber aus der Betreuung der HEAE entlassen werden und in die Zuständigkeit von Kommunen oder Landkreisen überstellt werden, gelten die Vorschriften der bestehenden Arzneilieferverträge für diesen Bereich.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Nein, zurzeit noch nicht. Die HEAE ist nicht in der Lage die abgerechneten Rezepte zu prüfen. Da es keine vertraglichen Regelungen mit der HEAE gibt, sind Rabattverträge o. Ä. auch nicht zu beachten. Die Anzahl der Rezepte hält sich in Grenzen, landesweit werden monatlich zwischen 300 bis in der Spitze circa 1000 Rezepte abgerechnet,
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
Die „Versorgung“ läuft ab wie bei jedem anderen Vorgang auch, Arzneimittel gegen Rezept.
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
Nein, es werden zum Teil Kassenrezepte (M16), Grüne Rezepte oder blaue Privatrezepte oder sonstige Privatrezepte verwendet und mit der Kostenträgerangabe HEAE versehen.
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
Keine Zuzahlung
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Der Anspruch der Asylbewerber richtet sich nach dem Asysbewerberleistungsgesetz. Diese Vorschrift ist auch von den Ärzten zu beachten, grundsätzlich ist das medizinisch Notwendige zu verordnen. Dies entscheidet der Arzt. Bei besonders teuren Arzneimitteln empfehlen wir den Apotheken in eigenem Interesse eine Rücksprache mit der HEAE. Im Bereich der Sozialhilfe kommt es in Einzelfällen vor, dass besonders teure Medikamente zunächst abgelehnt werden.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
Was verstehen Sie unter Erstversorgung? In die Ausgabe von Essen, Getränken oder Decken sind die Apotheken nicht einbezogen, es sei denn, jemand macht das freiwillig.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Hierzu liegen uns keine Informationen vor.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Hierzu liegen uns keine Informationen vor.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Ja, wir haben auf unserer Homepage Beratungshilfen in mehreren Sprachen, auch arabisch, hinterlegt. Dort findet sich ebenfalls der Leitfaden der KV und des HSM zur medizinischen Betreuung der Asylbewerber.