Berliner Apotheker-Verein, Apotheker-Verband Berlin |
09.11.2015 15:12 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Die Zeit zwischen Ankunft und Registrierung von Flüchtlingen in Berlin beträgt Presseberichten zufolge derzeit rund 57 Tage. In dieser Zeit haben diese Menschen u. a. keinen regulären Zugang zum Gesundheitssystem. In dieser Situation engagieren sich Berliner Apothekerinnen und Apotheker ehrenamtlich für die Arzneimittelversorgung nichtregistrierter Flüchtlinge.
Die berufseigene Hilfsorganisation Apotheker ohne Grenzen e. V. (AoG) betreut nach meinem Kenntnisstand auch in Berlin mehrere Notunterkünfte für nichtregistrierte Flüchtlinge.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Der Berliner Apotheker-Verein ruft zu Spenden zugunsten der wichtigen Arbeit von AoG auf.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Der Berliner Apotheker-Verein beschäftigt sich intensiv mit den verschiedenen Aspekten der Arzneimittelversorgung der Flüchtlinge. Es wurden keine Personen abgestellt, die sich ausschließlich mit der Flüchtlingshilfe beschäftigen.
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Selbstverständlich erreichen die Geschäftsstelle des BAV aus den Apotheken zahlreiche Nachfragen zu unterschiedlichen Aspekten der Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen. Der insgesamt mit dieser Thematik anfallende Arbeitsaufwand liegt durchaus in der Größenordnung anderer Probleme, die die Arzneimittelversorgung betreffen.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Vertragsärzte verordnen Arznei- und Hilfsmittel auf Muster-16-Rezepten. Die Abrechnung mit dem Land Berlin erfolgt über die AOK Nordost. Dieses Verfahren ist langjährig etabliert und funktioniert weitgehend problemlos.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Soweit die Rezepte in den Arztpraxen formell korrekt ausgestellt werden, treten keine grundsätzlichen Probleme in der Versorgung durch die Apotheken auf.
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
s. o.
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
s. Asylbewerberleistungsgesetz
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
s. Asylbewerberleistungsgesetz
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
s. o.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Ja. Zunächst sind hier die Kolleginnen von AoG zu nennen; darüber hinaus sind weitere Berliner Apothekerinnen in diesem Bereich ehrenamtlich engagiert.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Dem BAV liegen dazu keine Informationen vor.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Der BAV hat seine Mitglieder umfassend zu Fragen der Abrechnung von Verordnungen, die auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgestellt werden, informiert. Weiterhin informiert der BAV über die Versorgung nichtregistrierter Flüchtlinge und ruft zu Spenden zugunsten von AoG auf.