Bayerischer Apothekerverband |
09.11.2015 15:12 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Der Bayerische Apothekerverband ist seit September 2014 zum Thema Arzneimittelversorgung von Asylbewerbern mit dem Bayerischen Sozialministerium in direktem und regelmäßigen Kontakt.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Wir geben zur konkreten Versorgungssituation vor Ort praktische Hilfestellung und setzen uns für eine schnelle Erstattung der abgegebenen Arzneimittel ein. Für einen geregelten Ablauf der Abgabe und Erstattung von Arzneimitteln hat das Sozialministerium Ausführungsbestimmungen für die örtlichen Kostenträger erlassen.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
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4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Der Themenkomplex ist in der BAV-Geschäftsstelle angesiedelt. Personell arbeiten dabei die Bereiche „Recht“ und „Krankenkassen- und Abrechnungsfragen“ eng verzahnt zusammen. Damit anfallende Arbeiten müssen in das Tagesgeschäft integriert werden und bedeuten innerhalb dieser Abläufe natürlich einen gewissen Mehraufwand. Schließlich handelt es sich um eine Situation, mit der Staat und Gesellschaft - und somit auch Apotheken – in diesem Ausmaß noch nie konfrontiert waren. Es fehlen also jegliche Erfahrungswerte. Seit geraumer Zeit beschäftigen sich auch Vorstand und Beirat in ihren Sitzungen intensiv damit.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Grundlage der kurativen Versorgung bilden §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz. Danach stellt der örtliche Leistungsträger (z. B. Landeshauptstadt München) durch sog. Behandlungsscheine sicher, dass eine ärztliche Behandlung der Asylbewerber erfolgen kann. Im Rahmen dieser ärztlichen Behandlung können auch Arzneimittel verordnet werden. Eine Verordnung kann grundsätzlich auf jedem Rezeptformular erfolgen, darüber hinaus hat das Sozialministerium den vor Ort tätigen Ärzten die Möglichkeit eröffnet, ein spezielles grünes Rezeptformular für Asylbewerber zu verwenden, das über das Ministerium bzw. den Kohlhammer-Verlag Stuttgart bezogen werden kann.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)
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7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
Bei der Verordnung ist die eindeutige Bezeichnung eines Kostenträgers unabdingbar. Nur dann kann die Abrechnung der Apotheke mit dem örtlichen Träger ohne Schwierigkeiten und Verzögerungen vonstatten gehen.
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
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b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
Zuzahlungen und Mehrkosten fallen für Asylbewerber nicht an. Die Bestimmungen des SGB V kommen hier nicht zur Anwendung.
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
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8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
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9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Private Initiativen von Apothekern sind uns derzeit nicht bekannt.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Ob es bereits irgendwelche Beschäftigungsverhältnisse von anerkannten Asylbewerbern als pharmazeutisches Personal in Apotheken gibt ist uns ebenfalls nicht bekannt.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Informationen zum Thema Versorgung von Asylbewerbern erhalten unsere Mitgliedsapotheken über unsere Faxrundschreiben, ebenso sind wir für individuelle Anfragen und Probleme jederzeit telefonisch über die Geschäftsstelle des BAV erreichbar.