Apothekerkammer Schleswig-Holstein |
09.11.2015 11:32 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Eine direkte Einbindung in die Flüchtlingshilfe ist nicht erfolgt. Hinsichtlich der Versorgung stehen wir jedoch in engem Kontakt mit dem Landesamt für soziale Dienste. Ergebnisse unserer Beratungen werden per Rundfax an alle Apotheken weitergeleitet.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Wir haben der Organisation „Apotheker ohne Grenzen“ unsere Zusammenarbeit angeboten und auch eine finanzielle Unterstützung geleistet. Eine direkte Zusammenarbeit besteht derzeit nicht.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Direkte Fragen zur Flüchtlingshilfe beantwortet der Kammergeschäftsführer.
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Der Aufwand ist derzeit relativ gering und ist anlassbezogen.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Die Beantwortung entsprechender Fragen obliegt dem Apothekerverband Schleswig-Holstein.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Es haben vermehrt Apotheken bei der Kammer angerufen, weil die Frage der Kostenerstattung nicht abschließend geklärt werden konnte.
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Hierzu kann der Apothekerverband Schleswig-Holstein Auskunft erteilen.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
Darüber liegen der Kammer keine detaillierten Informationen vor.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Wir haben vielfältige Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Landesteilen geführt. Eine namentliche Dokumentation darüber gibt es nicht.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein hat bereits in zwei Fällen für syrische Apotheker eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt. Diese wurde in beiden Fällen bestanden, sodass diese Kollegen bereits in Apotheken in Schleswig-Holstein arbeiten können.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Hierzu gibt es keine detaillierten Informationen seitens der Kammer. Die Beratung erfolgt immer bedarfsbezogen.