Apothekerkammer Nordrhein |
09.11.2015 11:32 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Wir stehen im ständigen Dialog mit den NRW-Gesundheitsbehörden - Ministerium, Bezirksregierung, Amtsapotheker (kommunale Ebene). Ständiger, sehr enger Austausch mit der AKWL und dem AVNR, ebenso mit den Ärztekammern.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
s. o. Informationsaustausch, Diskussion praktischer Fragenstellungen, Suche nach praxisnahen Lösungen
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Zusätzliche Aufgabe der Geschäftsführung
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Mehrere Arbeitsstunden pro Woche, ständig zunehmend
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Thematik AV
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Thematik AV
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Thematik AV
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) hat auf folgende wichtige Punkte bei der Arzneimittelversorgung der Flüchtlinge hingewiesen:
Die Versorgung der Flüchtlinge mit Arzneimitteln soll ausschließlich dezentral über die inhabergeführten wohnortnahen Apotheken erfolgen! Die Einrichtung einer zentralen Arzneimittel-Beschaffungsstelle bzw. eines Arzneimittellagers in der Einrichtung selbst ist ausdrücklich nicht vorgesehen! Somit sind auch die vielen gutgemeinten Arzneimittel-Spendenangebote nicht realisierbar.
Gemäß § 15 Apothekenbetriebsordnung ist der Apothekenleiter verpflichtet, die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Ist die Apotheke an der Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen beteiligt, ist die Bevorratung in Menge und Art anzupassen.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Naturgemäß die Apotheken, in deren Einzugsbereich Landeseinrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung liegen. In NRW gibt es über hundert solcher Einrichtungen, Tendenz zunehmend. Wir wissen aus Telefonaten, dass die Apotheken vor Ort engagiert und kreativ mit den Betreibern der Einrichtungen die AM-Versorgung gestalten.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Wir haben von einzelnen Apotheken gehört, die qualifizierten Flüchtlingen Praktikums-Möglichkeiten anbieten. Für die Möglichkeit der Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten muss bekanntermaßen ein formelles Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Wir wissen, dass ehemalige Flüchtlinge dieses Verfahren und entsprechende Prüfungen erfolgreich absolviert haben und damit in Apotheken arbeiten können. Zuständig für dieses Verfahren sind die Bezirksregierungen/Landesprüfungsämter, genaue Zahlen liegen uns keine vor.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich?
Alle Apotheken wurden über Arbeitshilfe für die Information und Beratung von Kunden und Patienten mit Migrationshintergrund informiert. Satz von insgesamt 85 Piktogrammen (FIP), die ergänzende Hinweise zur Darreichungsform, zum Einnahmezeitpunkt und zu möglichen Nebenwirkungen von Arzneimitteln geben. Download über AKNR-Internetsite.
Gemeinsam haben AKNR und AVNR eine Aktion zur „Kommunikation mit Flüchtlingen bei Gesundheits- und Arzneimittelfragen: Qualifizierte Ansprechpartner mit entsprechenden Sprachkenntnissen gesucht“ gestartet. Sehr positive, umgehende Resonanz in der Kollegenschaft: rund 170 Apotheken mit gut 300 Personen haben sich zurückgemeldet. „Dolmetscherliste“ wurde bereits von einigen kommunalen Gesundheitsbehörden angefragt. Darüber hinaus berät die Geschäftsstelle ausführlich in Einzelgesprächen – Anfragen nehmen zu. In Kreisstellenversammlungen wird das Thema ebenfalls behandelt.