Apothekerkammer Niedersachsen |
09.11.2015 11:32 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Keine offizielle Einbindung bis dato.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Nein, bislang erfolgt keine koordinierte Kooperation mit anderen Organisationen.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
Eine Person ist ehrenamtlich über das Rote Kreuz tätig. Private Initiativen der Mitarbeiter sind uns nicht bekannt.
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Teilweise Verzicht von Arbeitskraft resp. Verbrauch von Urlaub durch den Mitarbeiter (DRK-Ehrenamt). Kommunikation mit dem Sozialministerium, insbesondere durch das Personal der Apothekenaufsicht (in Niedersachsen bei der Kammer).
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Siehe LAV
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?
Siehe LAV
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
Siehe LAV
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
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8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
Nicht offiziell koordiniert; ggf eigeninitiativ in Einzelfällen
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Seitens der Geschäftsstelle nein. Im Rahmen von „Apotheker ohne Grenzen“ eine Person bekannt. Niedersachsen-weit keine Aussage möglich, da v. a. lokaler Bedarf, der der Geschäftsstelle nicht mitgeteilt wird.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Ja, von sehr wenigen Fällen (< 5) ist uns das bekannt.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Hinsichtlich der Rechtssicherheit bei der Erstattung belieferter Verordnungen liegt die Kompetenz beim LAV. Seitens der Beratung verweisen wir auf allgemein verfügbare Literatur zur Überwindung von Sprachbarrieren. Aktuell wird die Bereitstellung von Piktogrammen speziell zur Illustration rund um die Arzneimitteleinnahme geprüft. Ein zentraler Service zur Vermittlung von Apothekenpersonal mit ggf. nützlichen Sprachkenntnissen ist wegen mangelnder Umsetzbarkeit und der lokalen Notwendigkeiten nicht weiter verfolgt worden.