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Landesapothekerkammer Hessen

Datum 09.11.2015  11:33 Uhr

Landesapothekerkammer

1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?

Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) hat dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) jede benötigte Unterstützung bei der Koordination von der Versorgung von Flüchtlingen zugesagt. Das Ministerium wird sich bei Bedarf mit der LAK in Verbindung setzen. Die Apotheken vor Ort versorgen bei Bedarf die Flüchtlinge wie jeden anderen Patienten mit den benötigten Arzneimitteln.

 

2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?

Die LAK arbeitet zusammen mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV). Beide Organisationen beraten und unterstützen ihre Mitglieder in aktuellen Fragen, welche rund um die besonderen Herausforderungen bei der Versorgung und der Beratung von Flüchtlingen anfallen können. Dies geschieht mittels telefonischer Unterstützung und in der Herausgabe von Arbeitshilfen und Informationen mittels Rundschreiben.

 

3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?

Derzeit nicht.

 

4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?

Generell ist der Beratungsaufwand und der Informationsbedarf der Mitglieder zu Beginn der Flüchtlingsströme gestiegen, mittlerweile haben sich aber alle Beteiligten eingearbeitet, sodass sich der Mehraufwand im überschaubaren Rahmen hält.

 

5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?

 

6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)?

 

7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?

 

5. - 7.:

Mit der Beantwortung zu diesen Fragen verweisen wir auf den HAV als zuständige Organisation.

 

8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?

Die Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden durch die Apotheken vor Ort versorgt. Die konkrete Ausgestaltung vor Ort ist nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Erstaufnahmeeinrichtung und der Versorgungsmöglichkeiten vor Ort.

 

9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um die Flüchtlinge kümmern?

Die Apotheker vor Ort, also in der Nähe der entsprechenden Einrichtungen haben sicherlich die Möglichkeit, mehr Engangement in der Versorgung von Flüchtlingen zu zeigen, als andere, welche nicht direkt vor Ort sind. Je nach Einrichtung ist der Bedarf und die Anforderungen an die jeweilige Apotheke unterschiedlich. Grundsätzlich steht aber die gute Versorgung von allen Patienten mit Arzneimitteln im Vordergrund.

 

10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?

Hierüber liegen uns keine konkreten Daten vor, zuständige Behörde ist hierfür das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt in Gesundheitsfragen (HLPUG), welches entsprechende befristete Erlaubnisse zur Ausübung des Apothekerberufes erstellen kann, sofern es dem jeweiligen Flüchtling gesetzlich möglich ist zu arbeiten. Ein Hauptproblem bei der Absolvierung von Praktika oder Arbeit werden die sprachlichen Kenntnisse darstellen. Auch hier hat die LAK bereits Hilfestellung angeboten.

 

11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?

Es wurde ein gemeinsames Informationsschreiben mit dem HAV herausgegeben an alle Mitglieder, wie Sprachbarrieren leichter überwinden werden können. Ebenso werden wichtige Informationen seitens einzelner zuständiger Stellen an die Apotheken weitergeleitet. Grundsätzlich werden alle Apotheken informiert, die Herausgabe der Information nur an einzelne ausgewählte Apotheken halten wir nicht für zielführend, um eine ordentliche Versorgung der Asylbewerber durch die Apotheke seiner Wahl zu gewährleisten.

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