Bayerische Landesapothekerkammer |
09.11.2015 11:32 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt?
4. Wie viel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Zu Fragen 1. bis 4.:
Eine „institutionalisierte“ Flüchtlingshilfe gibt es vonseiten der Bayerischen Landesapothekerkammer nicht, da die Bewältigung dieser Problemlage nicht zum Aufgabenkreis der Bayrischen Landesapothekerkammer gehört und weiterhin, da nach unserer festen Überzeugung die Unterstützung registrierter Ausländer jedenfalls im Freistaat Bayern in geordneten Bahnen läuft, zumal es eine Vielzahl von Hilfsorganisationen gibt, die sich genau auf solche Problemstellungen spezialisiert haben. Gleiches gilt im Prinzip für den in der Regel kurzen Zeitraum von wenigen Tagen bis zur eigentlichen Registrierung, da nur große Organisationen mit unmittelbar tätigen Helfern (wie vor dem Oktoberfest rund um den Hauptbahnhof München zu beobachten) logistisch unterstützend tätig werden können.
Im Einzelfall werden wir natürlich beratend tätig, wenn Apotheker als Privatpersonen oder Apotheken irgendwelche Hilfsmaßnahmen ergreifen wollen und hierzu unseren Rat benötigen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Unterstützung in der Tat primär dem ehrenamtlichen Bereich zuzurechnen ist und daher per se keine Aufgabe der Bayerischen Landesapothekerkammer sein kann.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben werden, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Zu Fragen 5. bis 7.:
Haben Sie sich zu Recht auch an den Bayerischen Apothekerverband gewandt, da abgesehen von unterstützenden Maßnahmen am Anfang die vertragliche Ausgestaltung der Versorgung von Flüchtlingen in die Zuständigkeit des Bayerischen Apothekerverbandes fällt.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestellen eingebunden?
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9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Zu Frage 9:
Natürlich gibt es – wie bereits ausgeführt – Einzelaktionen von Apothekern, die wir dann auch beratend unterstützen.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
Abgesehen von einigen Anfragen können wir zu Frage 10 nichts berichten, da wir nicht wissen, inwieweit derzeit Apotheker oder sonstige Apothekenmitarbeiter in den Apotheken tätig sind und überhaupt sein dürfen. Wir sind jedoch dabei, Merkblätter zum Beispiel in die Landessprache der Syrer zu übersetzen.
11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich ist?
Zu Frage 11:
melden wir Fehlanzeige. Es ist bisher kein Apotheker an uns herangetreten, der insoweit Bedarf gesehen hätte.
Unabhängig davon weisen wir auf die über die Homepage der FIP verfügbaren Pictogramme als Hilfestellung in der Beratung nicht deutschsprachiger Apothekenkunden hin.
Zusammenfassend darf ich festhalten, dass es scheinbar in der Praxis allenfalls kleinere Probleme gibt, die künftig mit gesundem Menschenverstand rasch lösbar sind.