Mit wenig Aufwand zu mehr Therapiesicherheit |
12.11.2013 17:54 Uhr |
Ohne schon in ein richtiges Medikationsmanagement einzusteigen, können Apotheker mit der formalen und vor allem der inhaltlichen Prüfung von Verordnungen zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen. Das betonte Dr. Ilsabe Behrens zu Beginn ihres Seminars. Die Apothekerin aus Wohltorf erläuterte, an welchen Stellen häufig Probleme in der Verordnung stecken.
Fehlende, nicht eindeutige oder falsche Dosierungsangaben sind Behrens zufolge ein mögliches Problem. Bei der Angabe »5 x re Auge« müsse vielen Patienten zum Beispiel erklärt werden, in welchen Zeitabständen sie die Augentropfen anwenden sollen. Auch bei der Einheit ml beziehungsweise ML kann es zu Verwechslungen kommen. Nicht allen Patienten sei klar, dass der Arzt mit ML meistens Messlöffel meint und keine Milliliter, so Behrens.
Zum ersten der beiden Wochenendworkshops kamen an die Universität Hamburg mehr als 300 Teilnehmer. Auch der zweite Workshop am 16. und 17. November in Dresden ist ausverkauft.
Fotos: PZ/Berg
Das pharmazeutische Personal sollte auch einen Blick darauf haben, ob die Einnahmehinweise und -zeitpunkte überhaupt plausibel sind. Die Referentin gab dafür einige Beispiele. So sollten Patienten Metformin während oder nach dem Essen einnehmen und ein Furosemid-Rezept mit dem Dosierungshinweis 1-0-1 ist zu hinterfragen. Die Diurese über Nacht kann zu Schlafstörungen führen. »Möglicherweise ist die Einnahme auf 1-1-0 zu ändern«, so Behrens. Ein ähnliches Problem kann sich ergeben, wenn der Wirkstoff Amantadin nach 16 Uhr eingenommen. »Die verstärkte Agitiertheit des Patienten kann zu Schlafstörungen führen«, sagte die Apothekerin. Egal ob Furosemid oder Amantadin: Zu beobachten sei, dass dann manchmal Schlafmittel zusätzlich verordnet werden. Mit dem richtigen Einnahmezeitpunkt wäre dies unter Umständen gar nicht notwendig gewesen, betonte Behrens.
Auch die Verordnung offensichtlich falscher Packungsgrößen beziehungsweise die Mehrfachverordnung von Starterpackungen treten auf. Ein klassisches Beispiel für den letztgenannten Fall ist laut Behrens ein Folgerezept über die Axura®-Starterpackung. »Es ist wichtig, dass der Patient diese nur einmal bekommt«, sagte die Apothekerin. Ansonsten arbeite er sich auf die Zieldosierung hoch und fange danach erneut mit der Startdosis an.
Gleich klingende Handels- oder Wirkstoffnamen können ebenfalls bei der Ausstellung des Rezepts zu Fehlern führen. Behrens zufolge werde Omeprazol zum Beispiel gelegentlich mit Opipramol verwechselt, Amaryl® mit Reminyl® und Zyprexa® mit Zyrtec®. Ihr Tipp: Bei der Abgabe sollte das pharmazeutische Personal das Einsatzgebiet des Präparats benennen, um das Verwechslungsrisiko zu reduzieren.
Auch Doppelverordnungen von Wirkstoffen, zum Beispiel Original und Generika, können Apotheker leicht als Fehler auf dem Rezept identifizieren. »Sofort erkennbar sind auch interagierende Substanzen, die auf einem Rezept verordnet sind«, so Behrens. Manche Kombinationen passen nicht zueinander, andere sind nicht vollständig. Die Referentin machte darauf aufmerksam, dass in manchen Fällen Kombinationstherapien mit fehlenden Bestandteilen verordnet werden. So gehöre zum Beispiel zu einer Bisphosphonat-Verordnung immer Calcium mit dazu. Behrens riet, die Therapieleitlinien der wichtigsten chronischen Erkrankungen zu kennen, um derartige Therapiefehler in der Apotheke zu bemerken.