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DocMorris muss Wegeprämie streichen

12.11.2013  17:57 Uhr

Von Ev Tebroke / Und wieder ist ein Versuch, Kunden mit Barrabatten für Rezepteinlösungen zu ködern, fehlgeschlagen. DocMorris darf bis auf Weiteres nicht mehr mit einer sogenannten Fahrtkostenerstattung werben.

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem Antrag der Apothekerkammer Nordrhein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Demnach ist es der niederländischen Versand­apotheke mit sofortiger Wirkung untersagt, Neukunden für die Einsendung eines Rezeptes eine Zahlung von bis zu 10 Euro anzubieten oder zu gewähren und dies als »Fahrtkostenerstattung« für den Weg zum Briefkasten zu deklarieren. Nach Ansicht der Richter verstößt dies gegen deutsches Arzneimittelpreisrecht, da es sich um einen Barrabatt auf rezeptpflichtige Arzneimittel handelt. Bei Verstoß gegen das Verbot droht DocMorris eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro.

Die Versandapotheke ist in der Vergangenheit mehrfach mit Gerichtsverfahren wegen vermeintlich unlauterer Geschäftspraktiken konfrontiert worden. Erst vergangene Woche hatte das OLG die Niederländer zur Zahlung einer Strafe von 150 000 Euro verurteilt. Grund: DocMorris hatte mit einer 20-Euro-Prämie geworben, die dem Kunden verrechnet werden sollte, wenn dieser bei Einlösung seines Rezeptes an einem Arzneimittelcheck teilnimmt. Insgesamt sind gegen den Versender zurzeit sechs Verfahren anhängig. Die zu zahlenden Ordnungsgelder belaufen sich mittlerweile auf 350 000 Euro. /

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