Pharmazeutische Zeitung online

Doc Morris, . . .

12.11.2013  17:58 Uhr

. . . ja lernt ihr denn niemals dazu? Ungefähr 287-mal haben euch die Richter am Landgericht Köln und anderswo in die Schranken des Gesetzes gewiesen. Diese Woche aufs Neue, aus demselben Grund wie immer: Ihr dürft euren Kunden kein Geld anbieten, damit sie bei euch Rx-Arznei­mittel kaufen. Diesmal habt ihr Bestellern die Fahrtkosten erstattet. Das ist eher ungewöhnlich für einen Lieferdienst wie euch. 10 Euro habt ihr Neukunden als Entschädigung bezahlt – für was auch immer. Fürs Warten? Fürs von der Garage zum eigenen Briefkasten fahren? Oder einfach nur als Dankeschön dafür, dass es sie noch gibt, die versandhandlophilen Kunden. Die kindliche Fantasie, mit der ihr Menschen dazu bewegen wollt, eure Arzneimittel zu bestellen, rührt uns fast. Trotzdem hat das Land­gericht Köln die Prämie kassiert. War doch klar. Das ist verboten, wegen der Arznei­mittel­preis­verordnung. Richter lassen sich ungern veralbern.

 

Dass euch dies immer noch überrascht, wundert uns schon. Erst vor ein paar Wochen habt ihr das Landgericht Köln mit dem Angebot amüsiert, Kunden für einen Arzneimittel-Check zusätzlich Bargeld anzubieten. Die Kunden durften euch je nach bestellten Arzneimitteln bis zu 20 Euro berechnen. Schnell war es aber aus mit der Idee. Das Landgericht hatte euch wieder bei eurer illegalen Lieblingsbeschäftigung ertappt, nämlich gegen die Arzneimittelpreisverordnung zu verstoßen.

 

Wir fragen uns, wie es nun weitergehen soll. Euer Geschäftsmodell scheint ausgelutscht. Hotelgutscheine über 150 Euro für die Neukunden­akquise sind euch verboten worden, ihr dürft keine ADAC-Mitgliedschaften mehr verschenken. Boni gehen gar nicht mehr.

 

Was bleibt also? Nun, das ist nicht schwer. Versucht es doch mal mit legaler Werbung. Geld öffnet viele Türen, auch solche zurück in die Legalität. Warum nicht auf das Wahre und Schöne setzen? Schickt euren Kunden doch ein Gedicht als Antwort auf die Bestell-Mail. Oder ihr schaltet eine kostenlose Hotline, auf der ihr maladen Literaturliebhabern »Die Apothekerin« von Ingrid Noll vorlest. Oder eine Gratis-Telemeditation. Oder lasst Ralf Däinghaus wieder Märchen erzählen. Na, vielleicht doch besser nicht. Wie wärs denn mit einer regelmäßigen kompetenten Beratung zu den bestellten Arzneimitteln? Nicht gut? Weil das andere auch machen? Und sogar noch besser können? Tja, da habt ihr wohl Recht.

 

Daniel Rücker

Chefredakteur

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