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Fortschritt stört

Datum 16.11.2010  17:42 Uhr

Es fällt schwer, dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) etwas Gutes abzuringen. Fast alle Teile des Gesundheitssystems müssen sparen. Gewinner sind die Krankenkassen. Doch auch sie dürften nicht zufrieden sein. Verlierer sind die Apotheker. Einige müssen um ihre Existenz fürchten.

 

Doch wie steht es eigentlich um das Arzneimittel, ohne das der medizinische Fortschritt schlagartig in Zeiten der Quacksalberei zurückversetzt würde? Hier will die Regierung den Status quo fixieren. Fortschritt stört – nicht nur, weil er intellektuell anstrengend ist, sondern vor allem ungeheuer kostspielig daherkommt.

 

Deshalb greift die Regierung auf Handlungsmuster zurück, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, und dem zustehen, der die Spielregeln bestimmen kann: Der Ordnungsrahmen für Innovationen, die noch als solche akzeptiert werden sollen, wird verschärft. Künftig gilt: Für alle neuen Arzneimittel muss der Hersteller den Zusatznutzen nachweisen: Sofort nach Markteinführung folgt eine Nutzenbewertung; für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt; für Arzneimittel mit Zusatznutzen werden die Preise auf Basis der Bewertung ausgehandelt.

 

Das klingt zunächst nicht unvernünftig. Der Preis, den die GKV für ein neues Arzneimittel erstattet, soll sich zukünftig vor allem an dessen konkretem therapeutischen Nutzen messen lassen. Was jedoch die Ernsthaftigkeit dieser Forderungen infrage stellt, ist die Geschwindigkeit, mit der hier entschieden wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als Entscheidungsinstanz muss innerhalb von drei Monaten nach der Marktzulassung des Arzneimittels seine Bewertung vorlegen. Dann folgen eine Diskussions- und Einspruchsfrist und die abschließende Entscheidung des G-BA. Doch bei der Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln gelten die Regeln der Empirie und nur bedingt die der exakten Wissenschaft. Der Einsatz eines Arzneimittels im Versorgungsalltag liefert oft ein anderes Bild als die Erkenntnisse aus klinischen Studien. Erst im Alltag zeigt sich ein Zusatznutzen. Die Innovation muss somit vor der »vierten Hürde« zittern, weil die Zeit zu reüssieren absurd knapp bemessen ist.

 

Wie konnte es so weit kommen? Letztlich steht hier die Politik in der Verantwortung. Sie hat das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989 zu verantworten. Das GRG griff mit den Festbeträgen in ein damals noch funktionierendes Preisgestaltungsystem für Arzneimittel ein. Dies war der Start für eine Preisspirale, die viele Altarzneimittel bis heute geradezu lächerlich billig gemacht hat. Innovationen hingegen wurden als Folge dieses politischen Preisdiktats absurd teuer, da die pharmazeutische Industrie hier die ihr zugestandenen Freiheitsgrade voll ausschöpfte.

 

So droht das System tatsächlich an den Innovationen zu kollabieren, nicht unerheblich als Folge politischer Intervention. Ob die Maßnahmen des AMNOG erfolgreich sind, wird sich zeigen. Man kann nur hoffen, dass die Innovation als solche nicht leidet. Denn große medizinische Herausforderungen, wie die Behandlung degenerativer Erkrankungen und von Tumoren, warten dringend auf intelligente Lösungen.

 

Professor Dr. Theo Dingermann

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