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Rabattverträge

Vergabekammer bremst AOK aus

08.11.2007  14:54 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">Vergabekammer bremst AOK aus

Von Daniel Rücker 

 

Für die Ortskrankenkassen wird es langsam eng. Sie dürfen vorerst keine weiteren Rabattverträge abschließen. Damit wird es zum Jahresbeginn 2008 nur 17 statt geplanten 83 rabattierte Arzneimittel für AOK-Patienten geben.

 

Am vergangenen Donnerstag (8. November) bestätigte die Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf das Zuschlagsverbot der AOK für 40 Wirkstoffe. Die Ortskrankenkassen hätten die Verträge wie Aufträge der öffentlichen Hand ausschreiben müssen, heißt es in der Begründung der Vergabekammer. Einige der in der Ausschreibung unterlegenen Unternehmen hatten gegen das Procedere der AOK geklagt und so verhindert, dass die AOK die Angebote annehmen konnte.

 

Die Vergabekammer hatte zwei Fragen zu beantworten: Müssen die Krankenkassen bei ihrer Ausschreibung das Vergaberecht berücksichtigen und sind Vergabekammern überhaupt für das Verfahren zuständig. Die AOK sieht Rabattverträge als Kostendämpfungsinstrument, deshalb seien nur die Sozialgerichte zuständig. Die Vergabekammer folgte dem nicht und nun hat die AOK ein erhebliches Terminproblem.

 

Schon jetzt ist sicher, dass AOK-Versicherte für die meisten ausgeschriebenen Wirkstoffe keinen Rabatt ab Januar bekommen werden. Die AOK hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Vor Mitte Dezember wird das Gericht sicher nicht entscheiden. Sollte die AOK dort reüssieren, was keineswegs sicher ist, dann könnte sie die Angebote der Generikahersteller annehmen. Diese müssten allerdings die Ware dann noch produzieren. Bis zum 1. Januar ist dies nicht zu schaffen. Nicht allzu groß dürfte auch die Hoffnung der AOK sein, dass die Vergabekammer des Bundeskartellamtes zu einem anderen Ergebnis kommt. Sie beschäftigt sich am 16. November mit den Rabattverträgen.

 

Unnötige Verzögerung

 

Die AOK ärgerte sich über die Düsseldorfer Vergabekammer mächtig. Deren Entscheidung sei eine »unnötige Verzögerung«. AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann sagte dazu: »Die Düsseldorfer Entscheidung erschwert, dass AOK-Versicherte bereits ab Januar des nächsten Jahres Zuzahlungen bei über 80 rabattierten Arzneimitteln sparen können.« Der Beschluss stehe in klarem Gegensatz zur Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg. Diese hatte sich im Januar 2007 bei der ersten Runde der Rabattverträge als nicht zuständig erklärt. Hermann kündigte an, die AOK werde »die notwendigen juristischen Schritte ergreifen«.

 

Ganz auf Rabattarzneimittel muss die AOK jedoch nicht verzichten. Vor knapp zwei Wochen schloss sie mit 23 Generikaherstellern Vereinbarungen über 17 Wirkstoffe ab. Gegen diese 17 Wirkstoffe gab es keine Klagen zu kurz gekommener Unternehmen oder diese hatten ihren Einspruch zurückgezogen. Diese Verträge können zum 1. Januar 2008 umgesetzt werden.

 

Der Branchenverband ProGenerika begrüßte die Entscheidung. Nun herrsche Klarheit darüber, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien und ihre Ausschreibungen öffentliche Aufträge, sagte Verbandsgeschäftsführer Hermann Hofmann. Bei Rabattverträgen sei deshalb das Vergaberecht strikt anzuwenden, es dürfe hier keine Sonderrechte geben. Hermann forderte den Bundestag auf, »schnellstens Bestimmungen des Wettbewerbs- und des Kartellrechts auf Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern anzuwenden«.

 

Mit dieser Entscheidung zeichnet sich immer deutlicher ab, dass den Apothekern in den ersten Monaten des Jahres Übles droht. Zum 31. Dezember laufen nämlich die AOK-Rabattverträge der ersten Generation aus. Von den neuen startet aber nur ein Bruchteil. Damit gilt bei den meisten AOK-Versicherten wieder die Aut-idem-Regelung nach § 129 SGB V. Das bedeutet häufig, sie müssen von ihrem Rabattarzneimittel wieder auf eines der drei preiswertesten umgestellt werden. Im Laufe des ersten Halbjahres 2008 erhalten sie dann aber wahrscheinlich Medikamente aus der zweiten Generation der Rabattverträge. Sie werden also zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate umgestellt. Viele ältere Patienten, die sich in den vergangenen Monaten mühsam an die Arzneimittel aus dem ersten Vertrag gewöhnt haben, dürften damit überfordert sein.

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