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DAC/NRF-Beschluss

Neuerungen bei der Kapselrezeptur

09.11.2016  10:06 Uhr

DAC/NRF / Bei der Kapselherstellung tut sich was. Die DAC/NRF-Kommission arbeitet derzeit intensiv an einem massenbasierten Verfahren, das zukünftig in der Praxis etabliert werden soll. Erste Fragen dazu werden im Folgenden beantwortet.

Was ist das Prinzip der massen­basierten Herstellung?

 

Die Pulvermasse, die in eine Kapsel bestimmter Größe passt, ist bekannt. Sie setzt sich additiv aus der Masse der Wirkstoff-Rezeptursubstanz und der Masse des Füllmittels zusammen und kann auf beliebig große Ansätze hochgerechnet werden. Beide Komponenten werden getrennt gewogen, in einer glatten Schale gemischt und das Pulver in die Kapselhüllen gefüllt.

 

Was sind die wichtigsten Voraus­setzungen für diese Technik?

 

Der Wirkstoff muss standardisiert sein, zum Beispiel mikrofein gepulvert, und er darf die Eigenschaften des Pulvers nicht dominieren. Diese müssen vom Füll­mittel bestimmt sein. Deshalb ist das massenbasierte Verfahren derzeit für niedrig dosierte Kapseln aus Rezeptursubstanz vorgesehen, die überwiegend Füllmittel enthalten. Das Füllmittel muss eine definierte Schüttdichte haben. Auf dieser Basis lassen sich sogenannte Nennfüllmassen für verschiedene Kapselgrößen experimentell ermitteln.

 

Warum lässt sich die Nennfüll­masse nicht einfach aus der Schüttdichte ausrechnen?

 

Die experimentell ermittelten Füllmassen liegen in der Regel unter denen, die man rechnerisch erhalten würde, da sich das Pulver in den Kapselhüllen weniger stark verdichtet als zum Beispiel bei der Schüttdichtebestimmung im Messzylinder. Das bedeutet zugleich ein höheres Volumen. Mit zunehmender Pulvermasse und abnehmender Schüttdichte lässt sich das Pulver in den Kapseln dann nur noch mit erheblichem Kraftaufwand (starkes Erschüttern des Kapselbrettes) unterbringen. Die experimentellen Werte sind dahingehend ein geeigneter Kompromiss.

 

Gibt es schon Tabellen mit ­Nennfüllmassen?

 

Für das Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.38.) wurden Nennfüllmassen ermittelt. Sie sind dem DAC/NRF-Rezepturhinweis »Kapseln« zu entnehmen. Die Masseangaben sind zwei Nennschüttdichten zugeordnet: 0,50 g/ml und 0,55 g/ml. Hinter diesen Nennschüttdichten stehen Bereiche, innerhalb derer die in der Apotheke nach DAC-Probe 21 bestimmte Schüttdichte liegen muss. Je nachdem, welchen Bereich sie trifft, wird dem Füllmittel die eine oder andere Nennschüttdichte zugeordnet und die Füllmasse für das Pulver aus der entsprechenden Wertetabelle abgelesen.

 

Warum gibt es laut Rezepturhinweis zwei Nennschüttdichten beim Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel?

 

In der NRF-Stammzubereitung S.38. ist das Mannitol 35 vorgeschrieben, das eine Teilchengröße um 50 µm hat. Es muss nicht weiter zerkleinert werden. Das Fließregulierungsmittel Hoch­disperses Siliciumdioxid wird in einer glatten Schale nur noch zugemischt. Chargenabhängig kann die Schüttdichte dieses Mannitol-Typs und damit auch die des Füllmittels in einem Bereich von 0,475 und 0,575 g/ml schwanken. An der Unter- und Obergrenze dieser Spanne differieren die Füllmassen für die Kapseln so deutlich, dass ein geeigneter »Mittelwert«, der über den gesamten Bereich gültig ist, nicht gefunden werden konnte. Deshalb müssen die Masseangaben zwei Bereichen zugeordnet werden. Die Vorschrift S.38. wird dahingehend mit der kommenden Ergänzungslieferung überarbeitet. Momentan ist dort nur die Nennschüttdichte 0,55 g/ml als Spezi­fikation angegeben. Wird mit dem aktuell erhältlichen Mannitol 35 eine niedrigere Schüttdichte bestimmt, kann das Füllmittel verwendet werden, auch wenn die neuen Angaben derzeit noch nicht in der Vorschrift erfasst sind. Bei massenbasierter Herstellung ist die Differenzierung der Schüttdichten und Nennfüllmassen zu beachten. Die volumenbasierte Herstellung ist von dahingehenden Unterschieden nicht betroffen. /

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