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Präventionsgesetz

Mehr Vorsorge in Kitas und Betrieben

05.11.2014  09:48 Uhr

Von Stephanie Schersch / Nach dem Willen der Großen Koalition sollen die Krankenkassen ihre Ausgaben für Prävention ab 2016 verdoppeln. Das geht aus dem Referentenentwurf für das Präventionsgesetz hervor, den das Bundesministerium für Gesundheit erstellt hat. Union und SPD wollen Apotheker demnach kaum stärker in die Gesundheitsvorsorge einbeziehen.

Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erreichen, was seinen Amtsvorgängern nicht gelungen ist. Zuletzt hatte sich Daniel Bahr (FDP) am Thema Vorsorge die Zähne ausgebissen. Sein Präventionsgesetz hatte zwar den Bundestag passiert, war letztlich aber am Widerstand der Länder gescheitert. Blockiert hatte damals unter anderem die SPD. Die hat nun selbst an dem neuen Gesetzentwurf mitgewirkt. Dennoch sind überraschend viele Ansätze aus der Ära Bahr geblieben.

Auch Union und SPD wollen vor allem die Kassen dazu verpflichten, mehr Geld in die Hand zu nehmen. Ab 2016 sollen sie jährlich mindestens 7 Euro für jeden der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in die Gesundheitsvorsorge investieren. Insgesamt würden die Kassen ihre Präventionsausgaben damit auf rund 500 Millionen Euro in etwa verdoppeln.

 

Mittel für die BZgA

 

Ein Großteil der Mittel soll in Projekte in Kitas, Schulen oder Betrieben fließen. Bislang erreichten die Kassen viele Versicherte mit ihren Angeboten nicht, heißt es in der Begründung für das Gesetz. Das soll sich ändern. Unterstützung soll dabei von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kommen. Sie könnte etwa über entsprechende Kampagnen an Schulen zu einer gesunden Lebensweise anhalten. Dafür sollen die Kassen der BZgA jährlich rund 35 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

 

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Ausweitung der Pflichtuntersuchungen für Kinder und Jugendliche vor. Auch bei den Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene will Gröhe nachbessern. Behandlungen, die da­rauf ausgerichtet seien, bereits eingetretene Erkrankungen möglichst frühzeitig zu erkennen, griffen zu kurz, heißt es dazu im Referentenentwurf. Künftig soll daher vielmehr die Erfassung von Risikofaktoren im Vordergrund stehen. Zudem ist geplant, die Untersuchungen nicht mehr so starr an Altersgrenzen zu binden.

 

Zertifizierte Kurse

 

Heute zahlen viele Kassen ihren Versicherten Boni etwa für die Teilnahme an Sportkursen oder Ernährungsprogrammen. Auch in Zukunft soll das möglich sein, allerdings nur bei zuvor zertifizierten Kursen. Erstmals sollen neben den Krankenkassen zudem die Pflegekassen in Gesundheitsvorsorge investieren. Dem Gesetzentwurf zufolge sind jährlich 21 Millionen Euro für spezielle Präventionsprojekte in Pflegeeinrichtungen vorgesehen.

 

Für eine bessere Koordination der verschiedenen Vorsorgeangebote soll künftig eine sogenannte Präventionskonferenz sorgen. In ihr sollen Sozialversicherungsträger, Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten und eine Präventionsstrategie voranbringen. Auch Unternehmen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung können mitberaten, »sofern sie sich mit einem angemessenen finanziellen Beitrag beteiligen«, heißt es im Referententwurf.

 

Einmal im Jahr soll sich die Konferenz zudem den Rat von Fachgesellschaften einholen. Mit am Tisch dieses sogenannten Präventionsforums sollen dann »Vertreter der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände« sitzen. Dazu zählen grundsätzlich auch die Apotheker – direkte Erwähnung finden sie allerdings an keiner Stelle im Gesetzentwurf.

 

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte die Pläne im Grundsatz. Vdek-Chefin Ulrike Elsner forderte aber, neben den Kranken- und Pflegekassen müssten sich auch die übrigen Sozialversicherungsträger an den Kosten beteiligen. »Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden«, so Elsner. Auch den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung dürfe eine finanzielle Beteiligung nicht freigestellt werden. Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, mahnte zu einem sinnvollen Einsatz der Gelder. »Die Finanzierung einer nachgelagerten staatlichen Behörde gehört nicht dazu«, sagte Baas mit Blick auf die geplanten Zahlungen an die BZgA.

 

Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche warf der Koalition vor, mit dem Gesetz die Belange sozial Benachteiligter kaum zu berücksichtigen. So leiste der Entwurf keinen »echten Beitrag zum Abbau sozial ungleicher Gesundheitschancen«. /

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