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EU-Dienstleistungspaket

Schützenhilfe für Ärzte und Apotheker

30.10.2017  13:34 Uhr

Von Stephanie Schersch / Seit Monaten laufen Ärzte und Apotheker gegen das umstrittene EU-Dienstleistungspaket Sturm. Jetzt kommt Unterstützung aus dem Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament.

In einem Beschluss spricht sich der Ausschuss dafür aus, Heilberufler von den geplanten Neuregelungen im Dienstleistungspaket auszunehmen. Für die Organisation der Gesundheitsversorgung seien die einzelnen Mitgliedsstaaten verantwortlich, heißt es. Ihre Zuständigkeit müsse »uneingeschränkt geachtet« werden. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, Gesundheitsberufe »aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie auszuschließen«.

 

Mit dem Dienstleistungspaket möchte die EU-Kommission den Binnenmarkt in Europa weiter vereinheitlichen. Anbieter aus einzelnen Mitgliedsstaaten sollen ihre Dienste damit künftig noch einfacher auch in anderen EU-Ländern anbieten können. Die Kommission nimmt dabei auch die Qualifikationsvorgaben für sogenannte reglementierte Berufe ins Visier, zu denen auch der Apothekerberuf zählt. Will ein Mitgliedsstaat eine dieser Berufsregeln ändern, kann er das künftig nur mit Einverständnis der EU tun. Dabei muss das Land beweisen, dass die geplanten Änderungen verhältnismäßig und sinnvoll sind.

 

Gegen diese Pläne hatte sich zu Beginn des Jahres bereits der Deutsche Bundestag gestellt. Er sieht nationale Hoheitsrechte verletzt und hatte der Kommission mit einer sogenannten Subsidiaritätsrüge die gelbe Karte gezeigt. Auch die Heilberufler laufen seit Monaten Sturm. Aus ihrer Sicht wertet die Richtlinie Patientenschutz und Allgemeinwohl zugunsten rein wirtschaftlicher Interessen ab. Sie fordern daher eine sogenannte Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe – die geplanten Neuregelungen des Dienstleistungspakets würden bei diesen Berufen dann nicht greifen.

 

Beim Gesundheitsausschuss im EU-Parlament haben Ärzte und Apotheker nun einen ersten Teilsieg errungen. Ein abschließender Erfolg liegt aber noch in weiter Ferne. Beim Dienstleistungspaket ist der Binnenmarktausschuss federführend, der einen Bericht für das Plenum erstellen wird. Ob er dem Beschluss der Gesundheitsexperten folgen wird, bleibt abzuwarten. Die Abstimmung im Binnenmarktausschuss könnte Anfang Dezember erfolgen.

 

Unklare Position

 

Die Apotheker wollen bei den EU-Abgeordneten nun noch einmal verstärkt um eine Ausnahme der Heilberufe von der Richtlinie werben. »Wir hoffen, dass wir dafür eine Mehrheit im Europäischen Parlament organisieren können«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Zugleich sei nicht ganz klar, wie die deutsche Bundesregierung zu einer Ausnahmeregelung für Heilberufler steht. Das Bundesministerium für Gesundheit habe die Apotheker unterstützt, so Schmidt. »Beim Wirtschaftsministerium sind wir uns nicht ganz sicher.« Wichtig sei jedoch, dass Deutschland mit einer eindeutigen Position in die sogenannten Trilogverhandlungen gehe, in denen EU-Parlament, Kommission und Rat über das Dienstleistungspaket beraten werden. /

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