Pharmazeutische Zeitung online
Abgeltungssteuer

Auch Familien können profitieren

29.10.2014  09:44 Uhr

Von Oliver Schmitz / Seit dem Jahr 2009 unterliegen grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte der sogenannten Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Damit gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten. Bei Darlehen zwischen Angehörigen gibt es Ausnahmen.

Diese greifen dann, wenn der Schuldner die Zinszahlungen steuerlich absetzen kann. Ob ein solcher Darlehensvertrag für steuerrechtliche Zwecke anerkannt werden kann, richtet sich danach, ob der Vertrag zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und seinem Inhalt nach fremdüblich ist. Damit ist gemeint, dass die darin geschlossenen Vereinbarungen ähnlich zu denen mit fremden Dritten sind. Denn dann ist einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge die Abgeltungssteuer anwendbar.

 

Fremdübliches Darlehen

 

Darlehen zwischen nahestehenden Personen können für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoll sein. Wird das Darlehen zur Erzielung von Einkünften verwendet, können die Zinsen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen werden. Beträgt zum Beispiel der persönliche Steuersatz 45 Prozent, führen Zinszahlungen zu einer Steuerersparnis von 45 Prozent. Ist es möglich, den Abgeltungssteuersatz auf die Zinserträge anzuwenden, werden die Zinsen beim Empfänger nur mit 25 Prozent besteuert. Das bedeutet per saldo eine Ersparnis von 20 Prozent. Der Gesetzgeber hatte allerdings bisher die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes bei nahestehenden Personen ausgeschlossen.

 

Im besagten BFH-Urteilsfall hatte ein Ehepaar aus Niedersachsen seinem Sohn und den erwachsenen Enkeln Darlehen gewährt, um Mietimmobilien zu kaufen. Die Darlehen wurden zu Bedingungen gewährt, wie sie unter fremden Dritten üblich sind. Das Finanzamt besteuerte bei den Darlehensgläubigern die Zinserträge aus den Darlehen mit der, in diesem Fall hohen, tariflichen Einkommenssteuer. Die niedrigere Abgeltungssteuer sei bei Angehörigen nicht anzuwenden, hieß es. Das zuständige Finanzgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und die Klage der Eheleute abgewiesen.

 

Zu Unrecht, wie der BFH entschied. Die Finanzverwaltung dürfte nicht einfach vermuten, dass Familienangehörige den günstigen Abgeltungssteuersatz missbräuchlich ausnutzten. Es läge eine mit dem Artikel 6 des Grundgesetzes unvereinbare Diskriminierung der Familie vor, wenn der besondere Steuertarif für Kapitaleinkünfte allein deshalb ausscheidet, weil das Darlehen zwischen Familienangehörigen ausgegeben wird.

 

Dies gilt auch dann, wenn aufgrund des Steuersatzgefälles die Entlastung des Darlehensnehmers durch den Schuldzinsenabzug höher ist als die steuerliche Belastung des Darlehensgebers und somit ein sogenannter Gesamtbelastungsvorteil entsteht. Denn Ehe und Familie begründen bei der Einkünfteermittlung keine Vermögensgemeinschaft.

 

Will man innerhalb der Familie einen Darlehensvertrag abschließen, sollten man sich an einem Finanzierungsangebot der Bank orientieren. So lässt sich sicherstellen, dass die Vetragsbedingungen den Vereinbarungen aus Verträgen unter fremden Dritten gleichen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa