Pharmazeutische Zeitung online
Medikationsmanagement

Rechtliche Fallstricke umgehen

29.10.2013  17:02 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Beim Medikationsmanagement arbeiten Arzt und Apotheker eng zusammen, um so den Therapieerfolg zu optimieren. Eine solche Kooperation kann allerdings auch rechtliche Fallstricke bergen. Darauf hat Rechtsanwalt Professor Christian Diercks vergangene Woche bei der Jahrestagung des Studiengangs Consumer Health Care in Berlin hingewiesen.

So setzt etwa das Apothekengesetz in Paragraf 11 einer Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker enge Grenzen. Es gibt allerdings Ausnahmen von der Regel: Die Vorgaben gelten nicht für Verträge zur integrierten Versorgung, die im Sozialgesetzbuch (SGB) V in Paragraf 140a geregelt sind.

Im Grunde zielt auch das sogenannte Zukunftsmodell von ABDA und Kassen­ärztli­cher Bundesvereinigung in Richtung integrierte Versorgung. Es sieht vor, dass Ärzte Wirkstoffe auf Basis eines Medikationskatalogs verordnen, der Apotheker wählt anschließend das für den Patienten geeignete Präparat. Für Patienten, die dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, ist zudem ein Me­dikations­manage­ment möglich. Im kommenden Jahr soll das Modell in einem Pilotprojekt in Sachsen und Thüringen starten. Dieser Testlauf ist in Paragraf 64a des SGB V geregelt. Anders als für Verträge zur integrierten Versorgung sehe das Apothekengesetz für diesen Paragrafen allerdings keine explizite Ausnahme vor, sagte Diercks.

 

Vorsicht ist dem Rechtsanwalt zufolge auch beim Thema Datenschutz geboten. Im Jahr 2008 hat das Bundessozialgericht (BSG) ein Grundsatzurteil über Datenflüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung gefällt. Demnach dürfen Daten strikt nur so verarbeitet werden, wie es das SGB V vorgibt. In den dort verankerten Regelungen zur Datenübermittlung finde Paragraf 64a an keiner Stelle Erwähnung, so Diercks.

 

Der Grund dafür ist zwar recht simpel: Paragraf 64a wurde erst im Jahr 2012 und somit nachträglich in das SGB V aufgenommen. Dennoch sei noch nicht abschließend geklärt, ob die allgemeinen Grundsätze zu Modellprojekten, die Paragraf 63 SGB V regelt, ausreichend sind, um den Vorgaben des BSG in Sachen Datenschutz zu genügen, sagte Diercks. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Berlin

Mehr von Avoxa