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Arzneimittelkommission

»Pille danach« auch ohne Verordnung

30.10.2012  17:16 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Entlassung levonorgestrelhaltiger (LNG) Präparate aus der Verschreibungspflicht, wenn diese zur Notfallkontrazeption eingesetzt werden.

Die SPD-Fraktion hatte am 17. Oktober einen entsprechenden Antrag gestellt. »In mindestens 15 europäischen Ländern, darunter unseren Nachbarn Österreich, Schweiz, Frankreich, Niederlande und Belgien, dürfen LNG-haltige Präparate zur Notfallkontrazeption ohne ärztliche Verordnung unter klar definierten Voraussetzungen in Apotheken abgegeben werden,« sagt der AMK-Vorsitzende, Professor Dr. Martin Schulz. Die »Pille danach« mit dem Wirkstoff LNG sei auch ohne ärztliche Verordnung wirksam und sicher, wenn sie in einer Apotheke mit der entsprechenden Beratung abgegeben werde. Allerdings müsse es klare Vorgaben für das Alter der Frau, die Häufigkeit der Anwendung der »Pille danach« und den Einnahmezeitraum nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr geben.

 

Die AMK betonte noch einmal, dass LNG in der Einmaldosis zur Notfallkontrazeption keine Abtreibungspille sei. Die »Pille danach« wirkt nicht, wenn sich eine befruchtete Eizelle bereits in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat. Dies gelte es sauber voneinander zu trennen. LNG muss deshalb so früh wie möglich nach dem ungeschützten Verkehr eingenommen werden und wirkt nur innerhalb der ersten 72 Stunden.

 

Mit ihrer Position zum Einsatz der »Pille danach« steht die AMK nicht allein da: Schon im Jahr 2002 hatte das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, nach der die Abgabe der »Pille danach« zu erschwinglichen Preisen und ohne Rezept ermöglicht werden sollte. Ein Jahr später befürwortete auch der zuständige Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Entlassung von LNG aus der Verschreibungspflicht in der Indikation Notfallkontrazeption. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Empfehlung in den vergangenen Jahren unter wechselnder Leitung nicht umgesetzt.

 

Die aktuelle Begründung des BMG für diese Zurückhaltung findet sich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linken vom 29. August dieses Jahres, in der das BMG aber auch feststellt: »Bei isolierter Betrachtung des Risikoprofils der betreffenden Arzneimittel existieren aus Sicht der zuständigen Bundesoberbehörde keine durchschlagenden Argumente gegen die grundsätzliche Entlassung von Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht.«

 

Bundesrat zurückhaltend

 

Gegen eine Aufhebung spreche aber, dass dann der Arzt die betroffene Frau nach einer Verhütungspanne nicht mehr beraten könne, um so »das Wissen über wirksame Methoden der Familienplanung und die Verhütungskompetenz zu steigern«. Noch wichtiger dürfte aber die Zurückhaltung des Bundesrates in dieser Frage sein. In der Antwort auf die Anfrage der Linken schreibt das BMG: »Eine Mehrheit für eine Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht zeichnet sich im Bundesrat nicht ab.« /

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