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DocMorris

Aufwandsentschädigung statt Bonus

30.10.2012  17:16 Uhr

Von Daniel Rücker / Seit Freitag gilt ein Rabattverbot für in- und ausländische Versandapotheken. Die meisten Apotheker begrüßen dies. Bei Versendern und Discountern hält sich die Euphorie in Grenzen.

Es wäre naiv gewesen, zu glauben, dass DocMorris einfach klein beigibt und keine Boni mehr anbietet. Der Meister der Umgehung von Gesetzen hat sich am 26. Oktober von seinen Lieferkonditionen verabschiedet, Prämien will die vor wenigen Tagen an den Schweizer Marktpartner Zur Rose verkaufte Versandapotheke ihren Kunden aber weiterhin gewähren.

 

In Zukunft soll jeder Kunde, der Rx-Arzneimittel bei DocMorris bestellt, pro Medikament einen Bonus von 1 Euro erhalten. Außerdem will man seinen Kunden die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check anbieten. Wer dieses Angebot annimmt, erhält „als Entschädigung für den Aufwand“ eine Prämie von bis zu 15 Euro. Ob diese Regelung rechtssicher ist, erscheint aber eher unwahrscheinlich.

 

Auch die Easy-Apotheken wollen sich mit einheitlichen Preisen nicht anfreunden. Nachdem das Landesberufsgericht in Rheinland-Pfalz einem Apotheker verboten hatte, seine Kunden mit Rezeptprämien zu umwerben, will die Holding nun dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Dabei stützt sie sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte Boni von 1 Euro als wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden eingeordnet, weil dieser Betrag unter der Spürbarkeitsgrenze liege. In einigen Easy-Apotheken wurde bislang Rx-Kunden ein Einkaufsgutschein in dieser Höhe gewährt. Mit Hilfe der Zentrale will der vor dem Berufsgericht unterlegene Apotheker nun vor dem Bundesverfassungsgericht für den Ein-Euro-Bonus kämpfen. / 

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