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Telemedizin

Chancen und Risiken einer Technologie

31.10.2011  18:56 Uhr

Von Conny Becker, Berlin / Innovationen in der Informations­technologie werden das Gesundheitssystem künftig immer stärker prägen. Während die Telemedizin mit großen Akzeptanzproblemen zu kämpfen hat, wird die elektronische Gesundheitskarte nun schrittweise eingeführt. Doch auch hier bestehen noch etliche Vorbehalte.

Biggi Bender hatte sich viel vorgenommen. Die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen wollte in einem Fachgespräch mit Experten Nutzen und Risiken der Informationstechnologie im Gesundheitswesen erörtern. Erstes Thema war die Telemedizin, genauer gesagt das Telemonitoring.

 

Bei den Teilnehmern einer Podiumsdiskussion stieß die elektronische Therapieüberwachung größtenteils auf Ablehnung. »Wenn die Anwendung eine regelmäßige Kontrolle und komplexe technische Systeme mit sich bringt, dann geht dies an der Lebensrealität der Patienten vorbei«, sagte Ilona Köster-Steinebach vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Vorstellbar sei Telemonitoring vielleicht in 30 Jahren, derzeit seien die potenziell Betroffenen jedoch nicht ausreichend technikversiert.

Als »eierlegende Wollmilchsau« bezeichnete der Telematik-Experte der Bundesärztekammer, Nobert Butz, die Telemedizin, die in der Ärzteschaft schon wegen der Machtabgabe an einen Telepartner oder Fallmanager auf Ablehnung stößt. Ob sie, wie von Befürwortern postuliert, den Ärztemangel in ländlichen Regionen ausgleichen könnte, bleibt laut Butz fraglich. Da es derzeit zudem an Evidenz für Patien­ten­nutzen und Kosteneinsparungen mangelt, tat auch Rainer Höfer vom GKV-Spitzenverband das Telemonitoring als »interessantes Thema, das aber einfach Zeit braucht,« ab.

 

EGK in der Diskussion

 

Als eigentliches Thema Nummer eins wurde die elektronische Gesundheitskarte (EGK) heiß diskutiert. Sie wird seit Oktober nach jahrelanger Verzögerung an die ersten Versicherten ausgeteilt: 10 Prozent sollen sie noch in diesem Jahr erhalten, 70 Prozent bis Ende 2012. Zunächst unterscheidet sich die EGK kaum von der bisherigen Versichertenkarte. Abgesehen von einem Foto enthält sie lediglich die Stammdaten des Versicherten.

 

Vorgesehen ist, dass diese Daten künftig bei Änderungen, etwa nach einem Umzug, beim nächsten Arztbesuch durch einen Online-Abgleich mit den Krankenkassendaten aktualisiert werden. Als weitere zusätzliche Anwendungen neben dem elektronischen Arztbrief bezeichnete Gematik-Geschäftsführer Peter Bonerz den Notfalldatensatz sowie Angaben zum Vorliegen einer Patientenverfügung oder Organspendeerklärung.

 

Während der Patient Letztere an speziellen Kartenterminals in der Praxis oder bei der Krankenkasse selbst auf die Karte speichern können wird, sollen die Notfalldaten wie Angaben zu Allergien, Grunderkrankungen oder der aktuellen Therapie nach Einwilligung des Patienten vom Arzt eingegeben werden.

 

Kritiker befürchten, dass die Notfalldaten zum gläsernen Patienten führen könnten, da jeder Arzt, Zahnmediziner, Psychotherapeut oder Apotheker durch Autorisierung per Heilberufsausweis auf sie zugreifen kann. Bonerz hielt dem entgegen, dass die letzten 50 Zugriffe auf der Karte protokolliert würden und unberechtigte Zugriffe unter Strafe stünden. Zu einem von vielen befürchteten Datengau könne es nicht kommen. Auf die Daten könne nur zugegriffen werden, wenn der Arzt seinen Heilberufeausweis und der Patient die Gesundheitskarte in das Kartenterminal schiebt und beide eine PIN eingeben. Zudem würden die Daten zusätzlich verschlüsselt, sagte Bonnerz. »Ein Dammbruch ist von der ganzen Logik her überhaupt nicht denkbar«, so Bonerz. Im Zweifelsfall wären immer nur die Daten eines einzelnen Patienten betroffen.

 

Zentraler Speicher

 

Dem schenkte das Gros der anwesenden Mediziner allerdings keinen Glauben. Die Ärzte sprachen sich erneut gegen eine Speicherung der EGK-Daten auf zentralen Servern aus. Als Alternative wurde auf einen von der hessischen Landesärztekammer entwickelten USB-Stick verwiesen, der beim Patienten verbleiben sollte.

 

Alle Vorbehalte hinsichtlich des Datenschutzes konnten letztlich nicht behoben werden, doch scheinen diese laut Köster-Steinebach aus Patientensicht häufig weniger zu wiegen als die Chance auf eine optimale Behandlung etwa durch das Speichern einer temporären Fallakte. /

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