Apotheker sollen Verdacht melden |
31.10.2011 18:56 Uhr |
Von Daniel Rücker / Das neue Kinderschutzgesetz will Kinder besser vor Misshandlungen und Verwahrlosung schützen. Dabei sollen neben Ärzten und Hebammen auch andere Heilberufler wie Apotheker helfen.
Vorgesehen ist ein mehrstufiges Verfahren. Im Gesetzestext heißt es: Werden diesen »in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht infrage gestellt wird.«
Da die Bewertung einer solchen Situation nicht einfach ist, haben die Heilberufler Anspruch darauf, von einer erfahrenen Fachkraft zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung beraten zu werden. Zuständig ist dafür der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Von Schweigepflicht entbunden
Apotheker, Ärzte und andere Heilberufler sind nach dem neuen Gesetz bei starkem Verdacht von ihrer Schweigepflicht entbunden. Sie dürfen die dafür erforderlichen Daten dem Berater übermitteln, müssen aber vor einer Übermittlung die Daten pseudonymisieren.
Wenn sich die Heilberufler nicht in der Lage sehen, selbst ein Gespräch zu führen, weil dies keinen Erfolg verspricht, dann dürfen sie das Jugendamt direkt informieren. Sie müssen es aber nicht. Wenn sie es tun, müssen sie aber die Betroffenen vorab darauf hinweisen. Sollte es den Schutz des Kindes infrage stellen, sind sie davon befreit, die Betroffenen zu informieren.
Nach jahrelanger Debatte hatte der Bundestag am vergangenen Donnerstag ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Es zieht die Konsequenz aus einer Reihe von spektakulären Kindstötungen und Missbrauchsfällen in jüngster Zeit. Nach den Worten von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) beseitigt das Gesetz bisherige Lücken und Schwachstellen beim Kinderschutz. Mit diesem »Meilenstein« werde es möglich, oft unfassbaren Quälereien rascher auf die Spur zu kommen. Die Opposition zeigte sich prinzipiell einverstanden, forderte aber zusätzliche Verbesserungen. /