Pharmazeutische Zeitung online
Kindesmisshandlung

Apotheker sollen Verdacht melden

31.10.2011  18:56 Uhr

Von Daniel Rücker / Das neue Kinderschutzgesetz will Kinder besser vor Misshandlungen und Verwahrlosung schützen. Dabei sollen neben Ärzten und Hebammen auch andere Heilberufler wie Apotheker helfen.

Vorgesehen ist ein mehrstufiges Verfahren. Im Gesetzestext heißt es: Werden diesen »in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht infrage gestellt wird.«

 

Da die Bewertung einer solchen Situation nicht einfach ist, haben die Heilberufler Anspruch darauf, von einer erfahrenen Fachkraft zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung beraten zu werden. Zuständig ist dafür der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Von Schweigepflicht entbunden

 

Apotheker, Ärzte und andere Heilberufler sind nach dem neuen Gesetz bei starkem Verdacht von ihrer Schweigepflicht entbunden. Sie dürfen die dafür erforderlichen Daten dem Berater übermitteln, müssen aber vor einer Übermittlung die Daten pseudonymisieren.

Wenn sich die Heilberufler nicht in der Lage sehen, selbst ein Gespräch zu führen, weil dies keinen Erfolg verspricht, dann dürfen sie das Jugendamt direkt informieren. Sie müssen es aber nicht. Wenn sie es tun, müssen sie aber die Betroffenen vorab darauf hinweisen. Sollte es den Schutz des Kindes infrage stellen, sind sie davon befreit, die Betroffenen zu informieren.

 

Nach jahrelanger Debatte hatte der Bundestag am vergangenen Donnerstag ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Es zieht die Konsequenz aus einer Reihe von spektakulären Kindstötungen und Missbrauchsfällen in jüngster Zeit. Nach den Worten von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) beseitigt das Gesetz bisherige Lücken und Schwachstellen beim Kinderschutz. Mit diesem »Meilenstein« werde es möglich, oft unfassbaren Quälereien rascher auf die Spur zu kommen. Die Opposition zeigte sich prinzipiell einverstanden, forderte aber zusätzliche Verbesserungen. / 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Kinder

Mehr von Avoxa