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Entlassrezept

ABDA drängt auf präzisere Vorgaben

21.10.2015  08:44 Uhr

Von Stephanie Schersch / In Zukunft sollen Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung Arzneimittel verschreiben können. Den Weg dafür hatte die Große Koalition mit dem Versorgungsstärkungsgesetz freigemacht. Details dieser neuen Vorgabe regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der im September erste Vorschläge präsentiert hatte. Die Apotheker sind mit den Regelungen nur in Teilen einverstanden.

Nach Meinung des G-BA sollen Kliniken zunächst prüfen, ob eine Verordnung überhaupt notwendig ist. Neben medizinischen Aspekten soll dabei die individuelle Situation des Patienten ausschlaggebend sein und die Frage, ob dieser in der Lage ist, rechtzeitig einen niedergelassenen Arzt aufzusuchen. Zudem haben Krankenhäuser auch weiterhin die Möglichkeit, dem Versicherten die unmittelbar benötigten Medikamente direkt mitzugeben, wenn die Entlassung vor einem Wochenende oder Feiertag liegt.

Wirtschaftliche Versorgung

 

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen sie diesen Weg einer Verordnung sogar vorziehen, insbesondere dann, wenn die Behandlung durch die mitgegebenen Arzneimittel abgeschlossen werden kann, so der G-BA. Dabei verweist er auf das Gebot einer möglichst wirtschaftlichen Versorgung, das die Klinik beachten muss.

 

Der ABDA sind diese Regelungen zu schwammig. Für das Klinikpersonal sei nicht eindeutig zu erkennen, wann genau die Ausstellung eines Rezepts möglich ist, kritisiert die Bundesvereinigung in einer Stellungnahme. Ärzte könnten daher keine rechtssichere Entscheidung treffen. »Die daraus resultierende Unsicherheit wird den Versorgungsablauf empfindlich stören und damit letztlich zulasten der Patienten gehen.« Die ABDA schlägt daher vor, den Passus zur vorrangigen Mitgabe von Arzneimitteln komplett zu streichen.

 

Dem Gesetz zufolge dürfen Klinikärzte stets nur eine Packung mit dem kleinsten Größenkennzeichen, also eine N1-Packung verschreiben. Aus Sicht der ABDA ist diese Formulierung wenig sinnvoll. Sie schlägt daher »konkreter und klarstellend eine Begrenzung auf das kleinste für den jeweiligen Wirkstoff definierte Packungsgrößenkennzeichen« vor. »Bei Arzneimitteln, bei denen dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen keine Messzahl zugeordnet ist, würden andernfalls Probleme auftreten«, heißt es zur Begründung.

 

Gibt es ein Präparat nicht als N1, soll das Krankenhaus nach Vorstellung des G-BA alternativ auf eine andere Packung ausweichen können, sofern deren Inhalt mit dem einer N1-Packung vergleichbar ist. Auch diese Vorgabe sehen die Apotheker kritisch, »da sie Kenntnisse bei den verordnenden Ärzten über die rechtlichen Rahmenbedingungen voraussetzt, die nicht gegeben sind«. Klinikärzte sollten stattdessen einfach eine Packung mit dem nächstgrößeren definierten Kennzeichen verschreiben können. fordert die ABDA.

 

Rücksprache mit dem Arzt

 

Grundsätzlich einverstanden sind die Apotheker mit dem Vorschlag, für Verordnungen aus dem Krankenhaus die herkömmlichen Muster-16-Rezepte zu verwenden. Ergänzungen oder Änderungen auf dem Rezept muss nach Vorstellung des G-BA allerdings stets der Klinikarzt erneut abzeichnen. Die ABDA hält das für übertrieben. Damit würde »mehr an Form verlangt« als bisher im ambulanten Bereich üblich ist, kritisiert sie. Stattdessen sollten Änderungen auch nach Rücksprache des Apothekers beim Arzt möglich sein. /

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