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SPD

»Pille danach« soll rezeptfrei werden

23.10.2012  17:25 Uhr

Von Anna Hohle / Nach dem Willen der SPD-Fraktion sollen Frauen demnächst nicht mehr in Ambulanzen und Arztpraxen warten müssen, wenn sie die »Pille danach« benötigen. In einem Antrag fordern die Sozialdemokraten, Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Eine Beratung in der Apotheke soll dafür jedoch obligatorisch sein.

Derzeit können Kunden die »Pille danach« in Apotheken nur mit einem Rezept erhalten. Gerade nachts oder an Wochenenden ist das Einholen einer solchen Verschreibung aber sehr umständlich. Betroffene Frauen seien hier mit »zahlreichen Hindernissen« konfrontiert, heißt es im Antrag. So seien Notfallpraxen und Klinikambulanzen nicht für jeden gut und schnell erreichbar, es herrschten lange Wartezeiten und die Untersuchungen müssten teils aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch »abschätzige Bemerkungen durch das Personal« müssten viele Betroffene über sich ergehen lassen.

 

Aus Sicht der SPD stellt die freie Verfügbarkeit der Notfallpille deshalb »ein wichtiges Instrument der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen« dar. In ihrem Antrag betonen die Abgeordneten, dass die entsprechenden Kontrazeptiva eine bestehende Schwangerschaft nicht abbrechen, sondern ihr vorbeugen. Das Mittel wirke nicht, wenn sich bereits eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet habe. In diesem Sinne verhindere die »Pille danach« sogar Schwangerschaftsabbrüche.

 

Sowohl Europaparlament als auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte würden seit Langem die rezeptfreie Verfügbarkeit der »Pille danach« empfehlen, so die SPD. In 79 Staaten, darunter Österreich, Belgien und die Niederlande, seien Notfallkontra­zeptiva zudem bereits ohne Verschreibung erhältlich. Auch die Bundesregierung habe 2011 eingestanden, dass die Rezeptfreiheit der Notfallpille kein riskantes Verhütungsverhalten bewirke.

 

Die SPD fordert deshalb, die Arzneimittelverschreibungsverordnung noch in dieser Legislaturperiode entsprechend zu ändern. Auch die verpflichtende Beratung in der Apotheke müsse hier festgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag. / 

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