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Kartellrecht für Kassen

Bundestag gibt grünes Licht

23.10.2012  17:52 Uhr

Von Anna Hohle / Krankenkassen sollen in Deutschland zukünftig dem Kartellrecht unterliegen. Dies geht aus einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hervor, die der Bundestag gestern verabschiedet hat.

Der im März von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf soll laut Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) verhindern, »dass sich Krankenkassen zum Beispiel bei Zusatzbeiträgen oder anderen Dingen absprechen«. Zukünftig könnten einzelne Kassen infolge der Novelle etwa gegen unlauteren Wettbewerb ihrer Konkurrenten klagen.

Vor der Verabschiedung im Bundestag hatte es massive Kritik von Opposition und Sozialverbänden gegeben. Auch die CSU wollte die Reform zu­nächst nicht mittragen. Die Gegner sahen den Versorgungsauftrag der Kassen gefährdet, sollten diese nicht mehr im Sinne der Versicherten zusammenarbeiten und Absprachen treffen dürfen, etwa bei Rabattverträgen für Kassengruppen oder gemeinsamen Initiativen wie dem Mammografie-Screening.

 

Aus diesem Grund hatten die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf noch einmal nachgebessert. Demnach dürfen die Kassen weiterhin dort Absprachen treffen, wo sie durch das Sozialgesetzbuch oder andere Gesetze zur Zusammenarbeit verpflichtet sind. Dies gilt zum Beispiel bei Verhandlungen zu Medikamentenpreisen. Auch wird in der Novelle nun ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versorgungsauftrag der Krankenkassen zu berücksichtigen ist.

 

CSU ist zufrieden

 

Die CSU zeigte sich mit der nachgebesserten Version zufrieden und stimmte dem Gesetzentwurf zu. Oppositionspolitiker und Gewerkschaften lehnen die Reform dagegen weiterhin strikt ab.

 

Kritiker befürchten vor allem einen möglichen Eingriff der Europäischen Union. Bislang gelten Krankenkassen in Deutschland als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sollten sie unter Kartellrecht stehen, könnte der Europäische Gerichtshof sie über kurz oder lang mit Unternehmen gleichsetzen. Dies würde im Prinzip einer Privatisierung gleichkommen. »Damit steht das gesamte solidarische Gesundheitssystem in Deutschland mittelfristig infrage«, warnte Bärbel Bas von der SPD. Im nächsten Schritt entscheidet der Bundesrat über die Gesetzesänderung. /

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