Pharmazeutische Zeitung online
Antragsberatung

Klares Signal an die EU

18.10.2016  15:26 Uhr

Ein klares Signal für die Freiberuflichkeit sandten die Delegierten vom Deutschen Apothekertag aus an Politiker in Deutschland und in der Euro­päischen Union (EU). Die Freien Heilberufe müssten in Europa gegen rein kommerzielle Interessen verteidigt werden, heißt es in dem mit klarem Votum angenommenen Antrag.

»Wir treten allen Bestrebungen, die die Freiberuflichkeit gefährden, klar entgegen«, hatte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer zuvor betont. »Wir wollen unser System weiterentwickeln und unseren Beruf in freier sachlicher Verantwortung ausüben.« Dem stimmte Frie­demann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apo­the­kerverbände, uneingeschränkt zu. »Wir wollen ein freier Beruf sein.« Dazu gehöre es selbstverständlich auch, über die Sicherstellung der flächen­deckenden Arzneimittelversorgung zu diskutieren. Diese sei ein »Kernelement der Eigenverantwortung«.

 

Mit ihrem Votum appellieren die Apotheker für den Erhalt und Ausbau freiberuflich organisierter Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen. Eine hohe berufliche Qualifikation, persönliche und eigenverantwortliche Arbeit sowie Gemeinwohlorientierung seien Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeit von Heilberuflern, die auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährte Strukturen für eine flächen­deckende, kontinuierliche und effiziente Versorgung der Bevölkerung darstellen. In dem Antrag wird auch auf die lebenslange, rechtlich vorgeschriebene Fortbildung der freiberuflich tätigen Apotheker und die ständige Bereitschaft der Selbstverwaltung zur Fortentwicklung des Berufs hingewiesen. Es gehe darum, Zukunftsthemen mitzugestalten.

 

ABDA-Datenbank nicht als App

 

Für rege Diskussion sorgte der Antrag der Apothekerkammer Hamburg, eine App für die mobile Nutzung die ABDA-Datenbank zu entwickeln. »Ich rate dringend davon ab«, sagte der ABDA-Präsident. Der Antrag stelle das grundsätzliche Modell der Datenbank in­frage. ABDATA produziere keine Endprodukte, sondern sei ein Lieferant von Daten und genau das sichere die starke Akzeptanz im Markt. Schmidt zeigte zwar Verständnis für den Antrag, »aber so schön das auch ist, das ist nicht das Geschäftsfeld der ABDATA«, so Schmidt.

 

Der Antrag sollte zunächst in den Ausschuss verwiesen, was die Hamburger Delegierten jedoch als »begraben« bewerteten. Sitzungsleiter und ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold ließ deutlich durchblicken, dass ein Verweis in den Ausschuss definitiv nicht bedeute, dass ein Antrag beerdigt sei. Letztlich wurde entschieden, den Antrag auf den nächsten Apothekertag zu vertagen.

 

Des Weiteren stellte die Apothekerkammer Hamburg einen Antrag, den finanziellen Aufwand zu überprüfen, den eine Erweiterung der ABDA-Datenbank um externe Datenbanken mit sich bringen würde. Schmidt begrüßte den Vorschlag: »Die ABDA-Datenbank ist ein zentrales Produkt von Avoxa und es sollte im Interesse aller sein, das Produkt führend zu erhalten.« Er wies aber auch darauf hin, dass ABDATA für diesen Prüfantrag Zeit benötige. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

 

Dass das Thema ABDA-Datenbank die Delegierten beschäftigt, zeigt ein Ad-hoc-Antrag der Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt. Sie möchten die pharmazeutischen Hersteller dazu verpflichten, Angaben zu grundlegenden galenischen Eigen­schaften wie Mörserbarkeit, Sondengängigkeit und Retardierungsprinzipien oraler Arzneimittel zu veröffentlichen. Der Antrag wurde in den Ausschuss verwiesen, um ihn noch zu präzisieren. /

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