Gröhes geldwerte Mitbringsel |
18.10.2016 15:12 Uhr |
Mit einem Füllhorn guter Nachrichten kam Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Eröffnung des Deutschen Apothekertags. Mit am wichtigsten: die Anhebung der Vergütung für Rezepturen und die Dokumentation bei der Betäubungsmittel-Abgabe sowie die geplante Streichung der Exklusivverträge im Zytostatika-Bereich.
Die genannten Vorhaben sind im verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) verankert. Dieser setzt die Ergebnisse des Pharmadialogs um. Er sei zuversichtlich, dass der Entwurf das parlamentarische Verfahren ohne Hürden passieren werde, sagte Gröhe.
Künftig sollen die Apotheker auch für Rezepturen den Festzuschlag von 8,35 Euro bekommen – so wie bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln. Auch die Arbeitspreise werden erhöht. Der Zusatzaufwand bei der Dokumentation von Betäubungsmittel- und T-Rezepten soll künftig mit 2,91 Euro vergütet werden. Nach 38 Jahren ohne Anpassung der Gebühr sei dies »zwingend angebracht«, sagte Gröhe. Insgesamt bedeute dies ein jährliches Plus von 100 Millionen Euro für die Apotheker – was das Auditorium mit Beifall bedachte.
Mit Freude nahmen die Apotheker auch die geplante Änderung bei der Zytostatika-Herstellung in Apotheken auf. »Wir brauchen hier Qualitätssicherung und wirtschaftliche Leistungserbringung im Verbund.« Mit der geplanten Änderung sollten die freie Apothekenwahl und die wohnortnahe Versorgung schwerkranker Tumorpatienten gesichert werden.
Nach dem Willen des Kabinetts dürfen Krankenkassen die Belieferung ihrer Versicherten mit Zytostatika-Rezepturen künftig nicht mehr ausschreiben und per Selektivvertrag an einzelne Apotheken vergeben. Sie sollen vielmehr Rabattverträge über die Wirkstoffe direkt mit den Herstellern abschließen können. Zugleich soll die gestärkt und die Transparenz der tatsächlichen Apothekeneinkaufspreise erhöht werden.
Schutz vor Retaxationen
Gröhe ging auf etliche weitere Herzensanliegen der Apotheker ein. Nach der Einigung des Deutschen Apothekerverbands mit dem GKV-Spitzenverband, dass Rezepte wegen Formfehlern nicht mehr auf Null retaxiert werden dürfen, werde nun erneut die Schiedsstelle angerufen. Es sei klares Ziel, den Berufsstand vor unangemessenen Retaxationen zu schützen. Dass Apotheker fehlende Angaben auf Rezepten wie Vorname oder Telefonnummer des Arztes nun eigenständig ergänzen dürfen, soll deren bürokratischen Aufwand mindern.
Ab 2018 sollen die Apotheker auch am Medikationsplan beteiligt sein, versicherte Gröhe. Dies sei bereits im E-Health-Gesetz verankert. Kommt der elektronische Plan, sollen Apotheker diesen aktualisieren und ergänzen dürfen.
Ein besonderes Anliegen ist Gröhe die sogenannte gruppennützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Patienten. Diese Forschung nützt nicht dem Studienteilnehmer selbst, wohl aber der Patientengruppe. Es sei richtig, dass man dies in Deutschland sehr viel strenger regeln will als es der EU-Rechtsrahmen vorgibt. Dennoch soll die Forschung zum Beispiel mit Demenzpatienten im fortgeschrittenen Stadium ermöglicht werden. Laut Gröhe soll jeder Bürger die Möglichkeit haben, für sich selbst in gesunden Tagen zu bestimmen, ob er im Krankheitsfall an Forschungsvorhaben teilnehmen möchte.
Apothekennetz sichern
Auch ordnungspolitisch zeigte sich der Minister auf Seiten der Apotheker. Ausdrücklich würdigte er die wohnortnahen gut vernetzten Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen. Die »bewährte Struktur der inhabergeführten Apotheke und die Freiberuflichkeit« seien zu stärken. Einen Beitrag dazu leiste der Nacht- und Notdienstfonds, der diese besondere Leistung würdigt.
Nach seiner Ansicht müsse die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Versandhändler gelten, sagte Gröhe mit Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. »Wir tun alles, um die Arzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Apothekennetz zu garantieren.« Er habe gut zugehört, welche Erwartungen die Apotheker an die künftige Gesundheitspolitik haben, schloss der Minister sein Grußwort. »Man sieht sich.« /
Keine Geschenke
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ist in seinem Grußwort zur Eröffnung des Deutschen Apothekertags den Delegierten deutlich entgegengekommen. Nein, Geschenke waren es nicht, auch wenn dies vermutlich die eine oder andere Tageszeitung schreiben wird. Geschenke bekommt man ohne Gegenleistung. Die Apotheker haben aber ihre Aufgaben in den vergangenen Jahren zu 100 Prozent erfüllt.
Gröhes Ankündigung, mit dem Pharmagesetz Exklusivverträge für Zytostatika abzuschaffen, die Vergütung für die Dokumentationspflichten bei BtM zu erhöhen und den Festzuschlag von 8,35 Euro auf Rezepturen auszuweiten, sind für die Apotheker sehr erfreulich und für die ABDA zwar ein Erfolg, aber eben kein Geschenk. Vergangene Woche beim Deutschen Apothekertag versprach der Minister den Apothekern, diese für alle ihre Leistungen angemessen zu bezahlen. Das ist eine sehr gute Botschaft. Aber eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit.
Daniel Rücker Chefredakteur