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DocMorris

Versender lockt mit Wegeprämie

15.10.2013  18:31 Uhr

Von Ev Tebroke / Um Kunden zu ködern, überlegt sich die Versandapotheke DocMorris immer neue Strategien. Hat sie bislang mit fraglichen Prämienzahlungen und Hotelgutscheinen geworben, so will der niederländische Versender Kunden nun für den Weg zum Briefkasten belohnen.

In einer Werbebroschüre, die unter anderem aktuell Mitgliedsmagazinen von Krankenkassen beiliegt, verspricht DocMorris Neukunden einmalig einen Gutschein im Wert von 10 Euro, wenn sie ihr Rezept per Post an die Versand­apotheke schicken. Deklariert ist der Bonus als »Fahrtkostenerstattung«.

»Den Weg zum Briefkasten können wir Ihnen leider nicht ersparen«, heißt es in dem Flyer. Aber als Aufwandsentschädigung erhalte der Neukunde 10 Euro, die bei Rezepteinsendung sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen würden. Es ist fraglich, ob der Versender mit dieser neuen Bonus-Idee rechtlich durchkommen wird. Rechtsanwalt Morton Douglas, der bereits mehrmals im Namen der Apothekerkammer Nordrhein Unterlassungsurteile gegen DocMorris erstritten hat, äußerte sich skeptisch. »Ich habe auf den ersten Blick erhebliche Bedenken, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung«, so Douglas gegenüber der PZ.

 

Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Prämienmodell der Versandapotheke mit Sitz im niederländischen Heerlen gegen deutsches Recht verstößt. Vor gerade einmal gut zwei Wochen hatte die Apothekerkammer erneut vor dem Landgericht Köln gegen DocMorris Unterlassungen gegen eine ganze Reihe von Verstößen erwirkt. So ist es laut Urteil dem Versender nun untersagt, seinen Kunden weiterhin für die Neukundenakquise einen Hotelgutschein von 150 Euro oder eine kostenlose ADAC-Jahresmitgliedschaft im Wert von rund 45 Euro zu versprechen. Auch darf einem Neukunden für das erstmalige Einlösen eines Rezepts für Rx-Medikamente kein Gutschein in Höhe von 5 Euro mehr in Aussicht gestellt oder gewährt werden. Bei Zuwiderhandlung droht DocMorris eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro

 

Hohe Ordnungsstrafen

 

Bereits jetzt steht die Versandapotheke aufgrund zweier Urteile des Landgerichts Köln mit Zahlungen von insgesamt 200 000 Euro Ordnungsstrafe in der Pflicht, weil sie gegen das in Deutschland geltende Rx-Boni Verbot verstoßen und mit Prämienzahlungen bei Rezept­einlösungen von zunächst 15 Euro und dann 20 Euro geworben hatte. DocMorris deklariert diese Boni als Dankeschön für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck und verspricht Kunden trotz der richterlichen Entscheidung weiterhin eine 20-Euro-Prämie. /

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