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Gesundheitsreform

CSU will Nachbesserung bei Ärztehonorar

19.10.2010  16:31 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Mediziner klagen über eine ungleiche Verteilung der Honorarzuwächse. Die CSU stellt sich hinter die Ärzteschaft und will eine Änderung im geplanten Gesetz. Auch der Bundesrat hat indessen über die Gesundheitsreform diskutiert.

Die CSU setzt sich für eine Änderung in der geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung ein. Konkret geht es um die Erhöhung der Ärztehonorare. Die Mediziner in einigen Regionen sehen sich benachteiligt, weil sich die Anhebung nicht auf alle Bundesländer gleichmäßig verteilt. Vor allem in Bayern regt sich Widerstand. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) kündigte nun an, die regionale Verteilung der Mittel müsse noch einmal genau geprüft werden. »Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren nutzen, um Verbesserungen für Ärzte und Hausärzte zu erreichen«, sagte Singhammer im »Handelsblatt«.

 

2,9 Prozent Honorarplus

 

Anfang Oktober hatte der erweitere Bewertungsausschuss aus Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte eine Einigung über die Honorare erzielt. Nach Angaben der Kassen wird die Vergütung der 150 000 niedergelassenen Ärzte im nächsten Jahr um 1 Milliarde auf dann 33 Milliarden Euro erhöht. Im Durchschnitt entspricht das einem Honorarplus von 2,9 Prozent, die Summe verteilt sich jedoch unterschiedlich auf die Bundesländer.

In Schleswig-Holstein, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen etwa wird die Vergütung um 4 Prozent und damit deutlich stärker ansteigen. In Bayern hingegen sollen es nur 1,8 Prozent sein, in Mecklenburg-Vor­pommern, Hamburg oder Berlin sogar weniger als ein Prozent. Entsprech­end empört zeigen sich Ärzte und Politiker dort.

 

Bayerns Gesundheitsminister Mar­kus Söder (CSU) forderte, die Hono­rar­verteilung müsse den gewach­senen Versorgungsstrukturen und damit regionalen Unterschieden Rechnung tragen. Eine Vereinheit­li­chung der ärztlichen Honorare sei für Bayern nicht akzeptabel, sagte er in der »Welt«. »Bei uns steigen die Praxiskosten, woanders die Honorare«, so Söder.

 

Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayern betonte Besonderheiten im Freistaat. Hier gebe es mehr Ärzte pro Einwohner als im Rest der Republik, mit kleinen aber effektiven Praxen, sagte KV-Chef Axel Munte. Das zusätzliche Geld würde sich daher auf mehr Mediziner verteilen. »Wir verlieren in Relation zu den anderen Ländern.« Munte forderte die Regierung auf, weitere 175 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um sie an die Bundesländer zu verteilen, die bisher zu kurz gekommen seien.

 

Inwieweit die Koalition auf solche Forderungen eingehen wird, bleibt abzuwarten. Eine Änderung im Gesetzgebungsverfahren wäre zumindest noch möglich. Am 25. Oktober wollen sich die Länder-Gesundheitsminister zu einer Sondersitzung mit Bundesminister Philipp Rösler (FDP) treffen, um über einzelne Punkte der Gesundheitsreform zu beraten.

 

SPD-Antrag scheitert im Bundesrat

 

Die Finanzreform der Krankenkassen war indes auch Thema im Bundesrat. Mehrere SPD-geführte Länder scheiterten dort mit einem Antrag gegen die schwarz-gelben Reformpläne. Die Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen hatten gefordert, die GKV-Finanzierungsreform fallen zu lassen und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Vorstoß fand jedoch keine Mehrheit. Kritisiert hatten die Länder vor allem, dass die Pläne das soziale Ungleichgewicht zulasten kleiner Einkommen verschärften.

 

Zu weiteren Punkten des Reformvorhabens hat der Bundesrat umfassend Stellung genommen. So haben sich die Länder für Entlastungen beziehungsweise geringere Einsparungen bei den Krankenhäusern ausgesprochen. Kritik äußerten sie an der Finanzierung des geplanten Sozialausgleichs, die im Gesetzentwurf nicht ausreichend gesichert sei. Bereits jetzt müssten konkrete Angaben zur Finanzierung durch Bundesmittel über 2015 hinaus gemacht werden, forderte der Bundesrat.

 

Das Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform soll noch vor Jahresende abgeschlossen sein. Dabei ist die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich. Einen eventuellen Einspruch der Länderkammer könnte die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag mit ihrer Kanzlermehrheit zurückweisen. / 

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