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Bedenken anmelden

19.10.2010  16:27 Uhr

2567596, 2567573 und so weiter: Hat überhaupt noch irgendjemand Überblick über sämtliche Sonder-Pharmazentralnummern? Die 2567024, die wir auch bei Nicht-Lieferbarkeit eines Rabattarzneimittels auf das Rezept drucken, sollte bei uns aber immer präsent sein. Denn das ist auch die Nummer, um pharmazeutische Bedenken geltend zu machen.

 

Es gibt niemand Kompetenteren im Gesundheitswesen, um pharmazeutische Bedenken zu erkennen und zu lösen. Wir Apotheker werden gebraucht, die Patienten profitieren von unserem Fachwissen. Auch beim leidigen Thema Rabattverträge können wir unsere Kompetenz einbringen und den Patienten helfen.

 

Eine aktuelle Studie des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) und IMS Health (siehe dazu Studie: Versorgungsqualität und Compliance unter Rabattverträgen) belegt, dass das auch dringend notwendig ist. Die Untersuchung zeigt nämlich, dass Probleme mit Rabattvertrags-Präparaten keine Einzelfälle sind, sondern die Regel. Zum Beispiel brachen in der Gruppe der rabattvertragsbedingt umgestellten Antidepressiva-Anwender 50 000 Patienten mehr die Therapie ab als in der Gruppe ohne Präparatewechsel. Zudem erhöht sich für einen Antidepressiva-Patienten, der wegen eines Rabattvertrags ein anderes Mittel erhält, das Risiko einer Krankenhauseinweisung um 20 Prozent gegenüber einem nichtumgestellten Patienten. Fast zwei Drittel der befragten Hausärzte berichten von einer Verschlechterung der Compliance durch Rabattverträge, täglich beschweren sich die Patienten auch bei uns in den Apotheken, wenn sie schon wieder auf ein anderes Mittel wechseln sollen.

 

Es ist also ganz offensichtlich, dass Nachbesserungsbedarf besteht. Ein Schritt in die richtige Richtung ist, eine Mehrkostenregelung zu schaffen, wie sie im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts vorgesehen ist. Eine andere Möglichkeit gibt es dagegen schon seit Längerem. Zum Glück dürfen Apotheker die Vorgaben der Rabattverträge bei pharmazeutischen Bedenken außer Acht lassen. Eine starke Gefährdung der Therapietreue kann sicherlich ein Grund dafür sein. Deshalb sollten wir dieses Instrument in den begründeten Fällen auch konsequent einsetzen – um Gefahr von den Patienten abzuwenden. Ein günstiger Nebeneffekt davon ist, dass wir so auch unsere fachliche Kompetenz nach außen tragen können. Machen wir aber – vielleicht auch aus Scheu vor dem zusätzlichen Aufwand – zu selten von dieser Möglichkeit Gebrauch, so setzen wir das falsche Zeichen. Es würde den Krankenkassen signalisieren, dass pharmazeutische Aspekte bei der Arzneimittelauswahl vielleicht doch nicht so wichtig sind. Sie sind es aber.

 

Sven Siebenand

Stellvertretender Chefredakteur

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