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OTC-Preise

Bayer gerät ins Visier des Kartellamts

16.10.2007  17:16 Uhr

OTC-Preise

<typohead type="3">Bayer gerät ins Visier des Kartellamts

Von Daniel Rücker

 

Nach einem Bericht des »Stern« soll die Bayer-Tochter Bayer Vital Apothekern Sonderrabatte angeboten haben, wenn sie die Preise für Bayer-Produkte nicht senken. Das Bundeskartellamt prüft nun, ob dabei gegen Wettbewerbsrecht verstoßen wurde.

 

Zu Beginn des Jahres 2004 blickten Politiker, Verbraucherverbände und Ökonomen gespannt auf die Apotheken. Die Preise für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel waren freigegeben worden. Manche Experten erhofften einen deutlichen Preisrückgang bei OTC-Arzneimitteln. Dieser blieb jedoch weitgehend aus. Nur wenige Apotheker hielten Preismarketing für ein geeignetes Instrument in der Arzneimittelversorgung. In mehr als 90 Prozent der Apotheken blieben die Preise auf dem Niveau der Hersteller-Preisempfehlung.

 

Nach einem Bericht des »Stern« sollen dabei Bayer und eventuell auch andere OTC-Hersteller nachgeholfen haben. Das Magazin präsentierte eine E-Mail eines leitenden Bayer-Angestellten, wonach Bayer Vital Apothekern einen Sonderrabatt von drei Prozent eingeräumt haben soll, wenn sich diese in einer Zielvereinbarung dazu verpflichteten, die Verkaufspreise für Bayer-Produkte nicht zu stark abzusenken. Rund 11.000 Apotheker sollen diese Vereinbarung unterschrieben haben.

 

Nach dem Erscheinen des Berichts wendete sich Bayer selbst an das Kartellamt und stellte der Wettbewerbsbehörde alle Unterlagen zu Verfügung. Das Unternehmen bestätigte die Existenz der Mail, diese sei jedoch verkürzt abgedruckt. So fehle die Passage, in der der Autor deutlich gemacht habe, dass allein der Apotheker den Verkaufspreis bestimme.

 

Nun prüft das Bundeskartellamt, ob Bayer gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Ob ein Verfahren eingeleitet wird, ist noch offen. Gegenüber der PZ verwies die Sprecherin des Amtes auf die laufende Auswertung der von Bayer eingereichten Unterlagen. Dies werde wahrscheinlich noch einige Wochen dauern. Sollte sich dabei herausstellen, dass Bayer aus einer marktbeherrschenden Stellung heraus Druck auf die Apotheker ausgeübt oder mit diesen Preisabsprachen getroffen haben, dann droht dem Konzern ein Bußgeld in Millionenhöhe. Sollte es sich um Preisabsprachen gehandelt haben, dann hätten auch die Apotheker eine Ordnungswidrigkeit begangen. Theoretisch könnte ihnen dann auch ein Bußgeld drohen. Angesichts des geringen Volumens pro Apotheke und der hohen Zahl der betroffenen Apotheker ist dies jedoch wenig wahrscheinlich.

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