Pharmazeutische Zeitung online

Richtig entschieden

11.10.2016  12:34 Uhr

Zukünftig dürfen Krankenkassen die Belieferung mit Zyto-Rezepturen nicht mehr exklusiv an bestimmte Apotheken vergeben. Demnächst soll in diesem Bereich also wieder die freie Apothekenwahl gelten (lesen Sie dazu auch Zyto-Ausschreibungen: Ministerium plant neue Wege). Das ist ein gutes Zeichen, das Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) pünktlich zum Deutschen Apothekertag in Richtung Apothekerschaft sendet.

 

Mit dem sogenannten Pharmagesetz setzt Gröhe wichtige Steuerungsimpulse. Bekannt war bereits, dass es mehr Geld für Herstellung und Abgabe von Rezepturen geben wird und die Entschädigung für den Zusatzaufwand der Apotheken beim Umgang mit Betäubungsmitteln an­gehoben und auf weitere dokumentationspflichtige Arzneimittel ausdehnt wird. Dass der Minister nun den Kassen zudem die Möglichkeit nimmt, bei onkologischen Rezepturen Exklusivverträge mit Apotheken zu schließen, ist richtig. Denn sonst wäre zu befürchten, dass diese Verträge über kurz oder lang die flächendeckende Versorgungstruktur zerstören. Schließlich blieben bei jeder Ausschreibung Zytostatika-herstellende Apotheken auf der Strecke. Die Wege zwischen Apotheke und Krankenhaus wurden immer weiter. Ob die Lieferung der Rezepturen aus einer mehr als 100 Kilometer entfernten Apotheke innerhalb der benötigten Zeit in jedem Fall machbar ist, darf aber bezweifelt werden. Wenn sich Krebspa­tienten und ihre Behandler aber darauf verlassen müssen, dass auf der Autobahn gerade kein Stau ist, befindet sich das System in einer Schief­lage. Zum Glück stellt Gröhe die Patientenversorgung mit diesen wich­tigen Rezepturen nun wieder auf ganz sichere Beine.

 

Die Versorgung von krebskranken Patienten baut auf einem besonders engen Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem behandelnden Arzt, heißt es im Gesetzesentwurf. Das stimmt und ebenso ist es richtig, dass Patienten darauf vertrauen können müssen, dass die an ihrer Versorgung beteiligten Heilberufe gut zusammenwirken. Mit ihren Ausschreibungen torpedierten die Kassen etablierte und funktionierende Strukturen in der Zusammenarbeit zwischen onkologischen Praxen und hochqualifizierten Apotheken. Dank der Gesetzesänderung ist sichergestellt, dass die bestehende und effiziente Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Krebsmedikamenten erhalten bleibt.

Sven Siebenand

Stellvertretender Chefredakteur

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