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Zyto-Ausschreibungen

Ministerium plant neue Wege

10.10.2016  15:28 Uhr

Von Anna Pannen / Krankenkassen sollen die Belieferung mit Zytostatika nicht mehr exklusiv an bestimmte Apotheken vergeben dürfen. Das sieht der geplante Kabinettsentwurf zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) vor.

Mit dem sogenannten Pharmagesetz hält das Bundesgesundheitsministerium bereits die zweite gute Nachricht für Apotheker bereit. Nicht nur wird es künftig mehr Geld für die Abgabe von Rezepturen und Betäubungsmittel geben: Freuen können sich nun auch jene Apotheker, die Arztpraxen mit onkologischen Rezepturen beliefern. 

 

Denn demnächst soll in diesem Bereich wieder die freie Apothekenwahl gelten. Krankenkassen dürfen die Belieferung ihrer Versicherten mit diesen Arzneien dann nicht mehr ausschreiben und per Selektivvertrag an bestimmte Apotheken vergeben. Stattdessen sollen sie künftig Rabattverträge über die Wirkstoffe für Zytostatika direkt mit den Herstellern abschließen.

 

Immer wieder hatten Apotheker dagegen geklagt, dass einzelne Krankenkassen onkologische Rezepturen nur den eigenen Vertragsapotheken erstatten. Gab ein Arzt ein solches Medikament in einer Nicht-Vertragsapotheke in Auftrag, blieb deren Betreiber auf den Kosten sitzen. Dieses Vorgehen hatte zuletzt sogar das Bundessozialgericht für korrekt erklärt. Nun soll es damit jedoch vorbei sein. Das geht aus dem geplanten Regierungsentwurf zum AM-VSG hervor, der der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Er soll voraussichtlich diesen Mittwoch vom Bundeskabinett abgesegnet werden.

 

Freie Apothekenwahl

 

»Die Versorgung von krebskranken Patientinnen und Patienten baut auf einem besonders engen Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem behandelnden Arzt auf« heißt es im Gesetzentwurf. »Patienten müssen darauf vertrauen können, dass die an ihrer Versorgung beteiligten Heilberufe gut zusammenwirken.« Eine »möglichst friktionsfreie Versorgung« sei dafür unerlässlich. Apotheker und Ärzte hatten zuvor beklagt, dass Patienten durch die Selektivverträge teils weitere Wege und längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten.

 

Künftig soll nun im SGB V die freie Apothekenwahl ausdrücklich auch für onkologische Rezepturen gelten. Ein Passus im Gesetz, der Krankenkassen die Möglichkeit für Selektivverträge einräumte, soll gestrichen werden. Stattdessen ist geplant, die Hilfstaxe zu stärken, Apothekerverband und Kassen sollen die Preise für die fertigen Zytostatika also wie bei anderen Rezepturen üblich selbst aushandeln. Neu ist, dass die Kassen nun mit Pharmaherstellern Rabattverträge für die einzelnen Wirkstoffe schließen können sollen, die für die Zubereitung von Zytostatika notwendig sind. Dem Entwurf zufolge sollen sie so gegenüber der bisherigen Anwendung der Hilfstaxe bis zu 250 Millionen Euro sparen.

 

Auf diese optimistische Prognose reagierten die Kassen skeptisch und kritisierten die geplanten Änderungen. Mit den Selektivverträgen habe man sicherstellen wollen, dass nur jene Apotheken Zytostatika herstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, sagte Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK. So hätte es zum Beispiel die Vorgabe gegeben, dass das Mittel innerhalb von zwei Stunden verfügbar sein muss. Das sei nun vorbei. Die Praxis, dass Ärzte die herstellenden Apotheken selbst auswählen, sei intransparent und anfällig für Korruption, so der Kassenchef.

 

Überhaupt würden Selektivverträge die freie Apothekenwahl gar nicht beschränken, so Straub weiter. Bei onkologischen Rezepturen wähle schließlich nicht der Patient, sondern der Arzt die Apotheke aus. Ohnehin sei auch nur ein Bruchteil der Apotheken von Einschränkungen betroffen gewesen, da nur ein Prozent der deutschen Apotheken überhaupt onkologische Rezepturen herstellen dürfen. /

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