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Heil- und Hilfsmittelverordnungsgesetz

Bundesrat hat Optimierungsbedarf

10.10.2016  15:28 Uhr

Von Ev Tebroke / Apotheker und andere Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich fordern Nachbesserungen beim geplanten Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat auch Optimierungs bedarf, wenn auch an anderer Stelle.

Die Heil- und Hilfsmittelversorgung läuft nicht rund. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen und unter anderem dafür sorgen, dass die Qualität der Produkte wieder im Vordergrund steht. Zuletzt hatte eine rigide Ausschreibungspraxis der Kassen zu Preisdumping und Qualitätsverlust geführt.

 

Der Regierungsentwurf zum HHVG will hier nachbessern, jedoch geht er vielen nicht weit genug. Die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV), zu der auch der Deutsche Apothekerverband gehört, fordert nun, für spezifische Versorgungsbereiche – wie etwa individuell hergestellte Hilfsmittel und solche mit hohem Beratungsbedarf – Ausschreibungen komplett zu untersagen.

 

Auch beim Thema Entbürokratisierung regt der IGHV Änderungen an. Die im Entwurf vorgesehenen umfangreichen Dokumentationspflichten bei der Abgabe von Hilfsmitteln hält er für übertrieben. Gerade bei geringwertigen Hilfsmitteln sei dies unangemessen, heißt es in einer Stellungnahme.

 

Der Entwurf hält grundsätzlich an Ausschreibungen fest, Kassen sollten dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erteilen, heißt es. Bei der Beur­teilung der Wirtschaftlichkeit eines Produkts soll künftig aber nicht allein der Preis als Kriterium gelten. Mindestens 40 Prozent der Zuschlagskriterien sollten andere Kriterien wie etwa Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit und Zugänglichkeit der Leistung betreffen. Darüber hinaus verschärft der Entwurf in vielerlei Bereichen die Dokumentations- und Beratungspflichten für Leistungserbringer, was aus deren Sicht einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand mit sich bringt. Die Befürchtung ist, dass viele kleine Anbieter, ihre Aktivitäten im Hilfsmittelbereich einstellen. Daraus könnte ein Problem für die flächendeckende Versorgung entstehen.

 

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat an diesen Regelungen nichts auszusetzen. Nachbessern möchte er an anderer Stelle. So soll das geplante HHVG unter anderem künftig klarstellen, was unter den Begriff Verbandsmittel fällt und was nicht, um bei der Einordnung neuer Produkte mehr Rechtssicherheit schaffen.

 

Nimmt der Regierungsentwurf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Pflicht, über die entsprechenden Definitionskriterien für Verbandsmittel zu entscheiden, wollen die Gesundheitsexperten des Bundesrats dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diese Aufgabe zuweisen. Dieses soll per Rechtsverordnung neben der Begriffsdefinition etwa auch die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von verbandmittelähnlichen Gegenständen regeln.

 

36 Monate Übergangsfrist

 

Zudem empfiehlt der Gesundheitsausschuss, die Übergangsfrist nach Inkrafttreten dieser Regelungen auf 36 Monate auszudehnen. Um Versorgungslücken zu vermeiden, sollen in diesem Zeitraum verbandmittelähnliche Produkte erstattungsfähig bleiben, die auch vor der Neuregelung zulasten der Kassen verordnungsfähig waren. Im Regierungsentwurf sind nur 12 Monate vorgesehen.

 

Außerdem möchte der Gesundheitsausschuss künftig insbesondere Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden stärker in der Versorgungsverantwortung wissen, um niedergelassene Ärzte zu entlasten. Dazu möchte er es gesetzlich ermöglichen, dass auch diese Berufsgruppen im Rahmen eines Modellvorhabens Blankorezepte erhalten und somit Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen dürfen. Bei welchen Indikationen auf eine ärztliche Verordnung verzichtet werden kann, soll der G-BA festlegen.

 

Das Plenum des Bundesrats wird das HHVG am 14. Oktober diskutieren. Es könnte dem Bundestag dann entsprechende Empfehlungen aussprechen. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich. Der Bundestag wird voraussichtlich im November in erster Lesung über das Gesetz beraten. /

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