Pharmazeutische Qualität gewährleisten |
07.10.2015 10:04 Uhr |
Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, muss die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Das forderte die Hauptversammlung der deutschen Apotheker in Düsseldorf mit einem entsprechenden Antrag.
Hintergrund ist das Bestreben der Bundesregierung, rechtliche Regelungen für das Verschreiben und die Erstattung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis einzuführen. Die erforderliche pharmazeutische Qualität von Cannabis-Drogen könne nur bei kontrolliertem Anbau mit regelmäßiger Qualitätskontrolle garantiert werden, begründete BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer die Forderung. Ein Eigenbau, den das Verwaltungsgericht Köln einzelnen Patienten für medizinische Zwecke gestattet hatte, könne dies nicht gewährleisten.
Weiter fordern die Apotheker, dass Cannabis zur medizinischen Verwendung in der Apotheke abgegeben werden soll, um Information und Beratung der Patienten sicherzustellen. Auch soll verordnetes Cannabis aus Sicht der Apotheker von den Krankenkassen erstattet werden. Die DAC/NRF-Kommission erarbeite gerade eine Monografie zu Cannabis sativa, berichtete Kiefer.
Mit einem weiteren Antrag sprachen sich die Apotheker für eine klare Trennung zwischen der Verwendung von Cannabis als Arzneimittel und dem Einsatz als Genussmittel in der öffentlichen Diskussion aus. Argumente zur medizinischen Verwendung würden von einigen Politikern missbraucht, um eine Legalisierung als Genussmittel voranzutreiben, sagte Professor Theo Dingermann. »Es ist falsch, dass es hier zu einer Vermischung kommt.« /