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Risikostrukturausgleich

Ministerium blockt Änderungen ab

09.10.2012  17:41 Uhr

Von Ev Tebroke / Um einen Rechenfehler beim Finanzausgleich zwischen den Kassen zu beheben, hatte das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Korrektur der Berechnungsgrundlage geplant. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ließ das Vorhaben kurz vor der Umsetzung stoppen.

Die Anhörungsfrist zum BVA-Entwurf war für die Kassen gerade abgelaufen, da ließ Bahr das BVA über seinen Staatssekretär Tomas Ilka anweisen, die angedachten Änderungen im Morbiditätsbedingten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu unterlassen. Der Rückpfiff kam kurz vor knapp: Spätestens Ende September wären die Festlegungen des BVA für die zukünftigen Berechnungen verbindlich geworden.

 

Welche Erwägungen genau zur Blockade der Änderungen führten, darüber wird nun öffentlich gestritten. Das Ministerium hingegen erklärt schlicht: »Das Haus möchte zum jetzigen Zeitpunkt nicht an einzelnen Stellschrauben des Finanzausgleichs drehen«, so eine Sprecherin. »Es gibt immer Kassen, die sich benachteiligt sehen.«

 

Absprache vermutet

 

Viele Kassen, die von den Korrekturen profitiert hätten, darunter auch AOK und DAK, vermuten eine Absprache des Gesundheitsministeriums mit der Techniker-Krankenkasse (TK). Diese hätte bei einer Änderung zukünftig viel weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Da die Änderungen nun gestoppt seien, komme die TK im Gegenzug Bahrs seit längerem erhobenen Forderung nach, Überschüsse an die Versicherten auszuschütten.

 

Die Reform des Finanzausgleichs war seitens des BVA für nötig befunden worden, um die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds präziser errechnen zu können. Bislang, so das Ergebnis des Wissenschaftlichen Beirats des BVA, hatte das Berechnungsprinzip dazu geführt, dass es insbesondere bei Kassen mit sehr alten oder schwerkranken Versicherten zu großen Deckungslücken kam. Rund 370 Millionen Euro gingen dadurch allein den Allgemeinen Ortskrankenkassen jährlich verloren, errechnete der Dienstleister Bitmark Service.

 

Laut einem Bericht im Handelsblatt bereiten inzwischen sämtliche elf Ortskrankenkassen, die Knappschaft, die Bahn BKK, die Deutsche BKK und voraussichtlich auch die DAK Klagen vor. /

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