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Steuertipp

Wohnriester fürs Eigenheim

Datum 06.10.2008  14:39 Uhr

Steuertipp

<typohead type="3">Wohnriester fürs Eigenheim

Von Carmen Brünig

 

»Die eigenen vier Wände als Rente«, so bewirbt das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetsite das kürzlich beschlossene Eigenheimrentengesetz. Dieses soll die bessere Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riesterrente) bezwecken. Doch wer profitiert wirklich davon?

 

Wie beim bisherigen Riestersparen kann die staatliche Förderung grundsätzlich nur derjenige beanspruchen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Die Förderung erfolgt durch staatliche Zulagen. Dabei beträgt die Grundzulage 154 Euro.

 

Zusätzlich erhält der Sparer 185 Euro für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht (für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kinder 300 Euro). Anstelle von Zulagen ist eine Förderung auch als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer möglich, sofern dies günstiger ist.

 

Zahlen nicht Pflichtversicherte (zum Beispiel Selbstständige oder nichtselbständig Versicherte in den berufsständischen Versorgungswerken) Beiträge in einen eigens abgeschlossenen Riestervertrag ein, so ist deren Förderung von weiteren Voraussetzungen abhängig. Nicht Pflichtversicherte erhalten Begünstigungen nämlich nur dann, wenn der Ehegatte ebenfalls »riestert«, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und eigene Beiträge in seinen Sparvertrag entrichtet. Dem nicht Pflichtversicherten steht die Förderung nur in Form der Zulagen zu.

 

Bessere Entnahmemöglichkeit

 

Das Eigenheimrentengesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, erweitert nunmehr den Kreis der begünstigten Anlageprodukte um zertifizierte Darlehens- und Bausparverträge und verbessert die Entnahmemöglichkeit von herkömmlichem Riestersparvermögen.

 

Voraussetzung ist, dass das eingesetzte oder entnommene Kapital zum Kauf, zum Bau oder zur Entschuldung einer inländischen Immobilie eingesetzt wird, die als Hauptwohnsitz und als Lebensmittelpunkt eigenen Wohnzwecken dient. Die Rechnung für die Förderung bekommt der Steuerpflichtige vom Fiskus in späteren Jahren. Denn die geförderten Beiträge werden zunächst auf einem fiktiven Wohnkonto verzinst und jährlich festgehalten.

 

Im Rentenalter werden dann die Beträge zum individuellen Steuersatz besteuert. Ob sich das Riestersparen für den Einzelnen wirklich lohnt, hängt maßgeblich von der Höhe der zu versteuernden Einkünfte im Rentenalter ab. Interessant dürfte die Förderung insbesondere für Geringverdiener und für kinderreiche Familien sein.

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