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Präventionsgesetz

Regierung ringt um Kompromiss

09.10.2007  10:51 Uhr

Präventionsgesetz

<typohead type="3">Regierung ringt um Kompromiss

Von Daniela Biermann 

 

Schon einmal ist das Präventionsgesetz gescheitert. Und auch in dieser Legislaturperiode gibt es Schwierigkeiten. Die großen Streitpunkte: Woher soll das Geld kommen, und wer verteilt es?

 

Im Mai 2005 beschloss der Bundestag das Präventionsgesetz. Damit sollte die Gesundheitsvorsorge neben der medizinischen Behandlung, Rehabilition und Pflege als eigene Säule im Gesetz verankert werden. Diesen Entwurf legte jedoch der unionsgeführte Bundesrat wegen der vorgezogenen Bundestagswahl auf Eis. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union bereits vereinbart, hat das Bundesgesundheitsministerium nun einen neuer Entwurf ausgearbeitet.

 

Rund 350 Millionen Euro plant Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für die Gesundheitsvorsorge ein. Das Geld soll von einer Stiftung aus Mitteln aller Sozialversicherungen in einem Fonds gesammelt und verteilt werden. Die Stiftung soll unter anderem die Ziele der Prävention festlegen, Qualitätsstandards setzen und Kampagnen durchführen.

 

Die Union lehnt die Stiftungslösung jedoch strikt ab. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller (CSU), sagte der »Berliner Zeitung« zur Debatte über ein Präventionsgesetz: »Wenn wir beim Thema Prävention weiterkommen wollen, muss es darum gehen, die bereits vorhandenen Erkenntnisse und Kompetenzen zu bündeln«. Dafür würden »keine neue Bürokratie und kein neuer Finanztopf im Rahmen einer Stiftung benötigt«.

 

Die Union favorisiert einen loseren »Nationalen Präventionsrat«. Hier sollen Bildungs- und Sozialminister, Gesundheitsexperten, Wohlfahrtsorganisationen und Krankenkassen vertreten sein. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen soll nach Zöllers Vorstellungen die Träger eigenverantwortlich für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich übernehmen. So sollen die Krankenkassen medizinische Leistungen finanzieren und die Landesministerien den Sportunterricht fördern.

 

Steuermittel oder Mitgliedsbeiträge

 

Die Krankenkassen wehren sich jedoch gegen eine Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen. Sie sehen die öffentliche Hand in der Pflicht. Die Umlenkung von Beitragsmitteln zu Ländern und Kommunen »zur Finanzierung von deren originären Aufgaben« wäre eine »unzulässige Zweckentfremdung«, schreibt der Bundesverband der Betriebskrankenkassen in einem Positionspapier. Über Steuern müsse der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden.

 

Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung erst Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiere, aber in dem Eckpunktepapier nicht klarmache, wer strukturell und institutionell verantwortlich sei, heißt es auch in einer Stellungnahme der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zur von allen gewollten Stärkung der Prävention hält die GKV einen zusätzlichen Beitrag von Bund, Ländern und Kommunen für unverzichtbar. Schon heute finanzierten die Krankenkassen mit drei Millionen Euro die Prävention maßgeblich. Daher müsse es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man ihnen auch eine angemessene Beteiligung in den trägerübergreifenden Gremien und Organisationen zugestehe. Der Stiftungsidee stehen sie ablehnend gegenüber. »Ein Beratergremium wäre völlig ausreichend«, sagte der Sprecher der Betriebskrankenkassen, Florian Lanz, am Montag in Berlin.

 

Verbraucher nutzen Angebote

 

Präventionsangebote stehen bei den Versicherten hoch im Kurs. Die Gesamtausgaben der GKV für Maßnahmen der Primärprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung stiegen von 2000 bis 2005 von 43,1 auf fast 180 Millionen Euro. 3,8 Millionen Menschen nahmen die Angebote wahr. Experten kritisieren jedoch, dass die ärmeren Bevölkerungsschichten bisher kaum profitierten. »Präventionsangebote müssten sich speziell an Alleinerziehende, Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, alleinstehende Senioren oder Migranten richten, nicht an die Mittelschicht, die ohnehin ins Fitness-Studio geht«, kritisiert Cornelia Goesmann,

 

Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Die Statistiken zeigen, dass sich die gesundheitliche Situation mit der wachsenden Armut verschlechtert. Die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen ist nach Angaben der Bundesärztekammer bei Ärmeren weitaus niedriger als bei Wohlhabenderen.

 

Daher fordern Experten wie Andreas Mielck vom Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit gesetzliche Regelungen: »Wir erwarten einen klaren Auftrag des Gesetzgebers, die Benachteiligten verstärkt erreichen zu wollen.«

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