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Entlassrezept

Kassenärzte sind dagegen

01.10.2014  09:53 Uhr

Von Ev Tebroke / Apotheker und Ärzte arbeiten in einigen Bereichen gut zusammen. In anderen, wie beispielsweise der konkreten Ausgestaltung eines zukünftigen gemeinsamen Medikationsmanagements, holpert die Kooperation teilweise noch. Auch beim Thema Entlassmanagement gibt es Probleme bei der Konsensfindung.

Für den besseren Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Behandlung präferieren die Kassenärzte eine ausreichende Übergangsmedikation. Wie der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann, vergangene Woche mitteilte, lehne man das von den Apothekern geforderte einheitliche Entlassrezept ab. »Es ist nicht praktikabel, die Patienten unmittelbar nach ihrer Krankenhausentlassung mit dem Wirkstoffrezept in die nächstgelegene Apotheke zu schicken«, so Feldmann.

 

Übergangsmedikation durch Klinik

 

Um nach der Entlassung das Wochenende oder Feiertage überbrücken zu können, solle stattdessen das Krankenhaus die Übergangsmedikation übernehmen. Laut Feldmann soll die Klinik dem Patienten die benötigten Medikamente für mindestens drei Tage mitgeben. Die verschriebenen Wirkstoffe soll das Krankenhaus dann unmittelbar dem behandelnden niedergelassenen Arzt schriftlich oder elektronisch übermitteln. Dieser stelle dann ein Folgerezept aus, erklärte Feldmann.

 

Damit das Krankenhaus die Kosten für eine Mitgabe von Medikamenten auch erstattet bekommt, müsse genauso wie in der ambulanten Versorgung für die Entlass­medikation die Arzneimittelrichtlinie gelten. Damit werde gewährleistet, dass diese »nach den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und damit so wirt­schaftlich erfolgt, wie dies für die Arzneimittelver­sor­gung in der ambulanten Versorgung der Fall ist«, so Feldmann. Gerade Letzteres sieht sie durch den Vorschlag der Apotheker nicht sichergestellt.

 

Rezept auf Wirkstoffbasis

 

Auf dem Deutschen Apothekertag in München hatten die Apotheker vergangene Woche die Politik aufgefordert, ein einheitliches Entlassrezept aus dem Krankenhaus einzuführen. Dieses soll den Patienten den Übergang von der stationären in die ambulante Arzneimittelversorgung erleichtern. Das Rezept auf Wirkstoffbasis soll dabei direkt von den Ärzten im Krankenhaus ausgestellt werden. Bislang müssen Patienten nach der Entlassung zunächst einen niedergelassenen Arzt aufsuchen, um ein Rezept mit den benötigten Medikamenten zu erhalten. Insbesondere bei einer Entlassung am Freitagnachmittag oder an Feiertagen gestaltet sich dies jedoch oft problematisch. /

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