Pharmazeutische Zeitung online
Kooperationsmodell »Vorteil24«

Rechtliche Bedenken

05.10.2010  17:22 Uhr

PZ / Im Auftrag der Apothekerkammer Nordrhein hat der auf Apothekenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas das von der niederländischen Versandapotheke Montanus Apotheke B.V. unter der Bezeichnung »Montanus-Vorteil24« angebotene Kooperationsmodell für deutsche Präsenzapotheken begutachtet.

Nach jetzigem Kenntnisstand, so fasst Präsident Lutz Engelen das Ergebnis des Gutachtens zusammen, sei die Kooperation aus verschiedenen Gesichtspunkten rechtlich unzulässig. So bestünden erhebliche Bedenken, dass die Verlagerung des Vertriebs von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf eine niederländische Kapitalgesellschaft gegen das gesetzliche Leitbild des »Apothekers in seiner Apotheke« verstoße. Denn die Partnerapotheke begebe sich in eine wirtschaftliche Abhängigkeit von der niederländischen Versandapotheke. Damit schleiche sich der Fremdbesitz durch die Hintertüre in die Apotheke, so Engelen.

 

Auch liege aus Sicht der Verbraucher eindeutig eine Leistung der deutschen Präsenzapotheke vor, da dort alle relevanten Handlungsschritte sowie die Beratung ausgeführt und die Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden. Selbstverständlich müssten bei einer solchen Abgabe preisgebundener Arzneien durch eine deutsche Präsenzapotheke die Vorschriften über den einheitlichen Apothekenabgabepreis ebenso eingehalten werden wie alle sonstigen apothekenrechtlichen Vorgaben. Engelen unterstreicht, der Verbraucher habe auch, wenn er sich für das Modell Vorteil24 entscheide, die Erwartung, dass der Inhaber der von ihm bewusst ausgesuchten Apotheke für die Abgabe des Arzneimittels verantwortlich bleibt und er sich zum Beispiel im Falle einer Schädigung an diesen halten kann.

 

Selbst wenn man davon ausginge, dass die Abgabe der RX-Arzneimittel eine Leistung der niederländischen Versandapotheke sei, so komme es nach den derzeit denkbaren Konstellationen zu einer unzulässigen Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Vorliegen der Originalverschreibung. / 

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